Kaufland stellt seinen Kundinnen und Kunden an den Filialen in der Regel kostenlose Parkplätze zur Verfügung, jedoch mit gewissen Einschränkungen. Auf privaten Supermarktparkplätzen wie bei Kaufland gelten eigene Parkregeln, um sicherzustellen, dass ausreichend Parkraum für tatsächliche Käufer vorhanden ist. Üblicherweise ist die Parkdauer zeitlich begrenzt – häufig auf 60, 90 oder 120 Minuten –, was bedeutet, dass Kunden nur für die Dauer ihres Einkaufs dort parken dürfen. Meist wird das durch eine Parkscheibenpflicht geregelt: Beim Abstellen des Autos muss eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit sichtbar im Wagen liegen. Damit soll verhindert werden, dass Fremdparker oder Dauerparker die Plätze blockieren, obwohl sie gar nicht im Kaufland einkaufen.

Auf den Kaufland-Parkplätzen handelt es sich um Privatgelände, daher können hier eigene Vorschriften gelten, die vom Betreiber (Kaufland bzw. dem Eigentümer des Grundstücks) festgelegt werden. In vielen Filialen weisen deutliche Schilder am Parkplatz-Eingang oder auf dem Gelände auf die geltenden Regeln hin – etwa die maximale Parkdauer und die Pflicht zur Nutzung einer Parkscheibe. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Vertragsstrafe (umgangssprachlich oft „Strafzettel“ genannt). Wichtig zu wissen: Ohne klare Beschilderung sind solche privaten Knöllchen nicht gültig. Deshalb sollte immer gleich am Parkplatz-Eingang auf Hinweistafeln geachtet werden. Fehlen solche Schilder oder sind sie schlecht sichtbar, kann das im Streitfall relevant werden.

Eigenverwaltete vs. von Dienstleistern bewirtschaftete Parkplätze

Nicht jede Kaufland-Filiale managt ihren Parkplatz selbst. Eigenverwaltete Parkplätze sind solche, bei denen Kaufland (bzw. der Betreiber vor Ort) die Kontrolle übernimmt – oft durch eigene Mitarbeiter oder gar keine regelmäßige Kontrolle, sondern nur Hinweise wie „Parken nur für Kunden, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“. Hier kann es sein, dass Kulanz größer geschrieben wird und Kontrollen seltener stattfinden. In kleineren Orten oder bei Filialen ohne Parkdruck dürfen Kunden mitunter unbegrenzt parken oder es wird zumindest nicht konsequent überwacht.

Anders sieht es bei von externen Dienstleistern bewirtschafteten Parkflächen aus. Immer mehr Kaufland-Märkte – vor allem an stark frequentierten Standorten – beauftragen private Parkraum-Management-Firmen mit der Überwachung. Bekannte Dienstleister sind z. B. Park & Control, fair parken, Parkvision, German Service Group (GSG) und weitere. Diese Firmen sind auf Supermarkt- und Kundenparkplätze spezialisiert und kontrollieren die Einhaltung der Parkregeln im Auftrag von Kaufland.

Was ist der Unterschied? Bei externen Firmen wird meist deutlich strenger und routinemäßiger kontrolliert. Mitarbeiter der Firma (oder elektronische Systeme) überprüfen, ob eine Parkscheibe ausliegt und ob die zulässige Parkdauer überschritten wurde. Bei Verstoß ziehen sie sofort eine Vertragsstrafe (Knöllchen) oder dokumentieren das Fahrzeug für eine spätere postalische Zahlungsaufforderung. Oftmals patrouilliert das Personal regelmäßig oder Kameras und Sensoren übernehmen die Aufgabe: Einige Parkplätze sind mittlerweile mit Kennzeichenerkennung an der Ein- und Ausfahrt ausgestattet. In solchen Fällen muss keine Parkscheibe mehr ausgelegt werden, aber die Software meldet automatisch, wenn ein Fahrzeug länger als erlaubt steht – der Fahrzeughalter erhält dann Tage später Post mit einer Vertragsstrafe.

Eigenverwaltete Plätze hingegen setzen eher auf Hinweisschilder und das Verantwortungsbewusstsein der Kunden. Hier droht bei Verstößen meist Abschleppen im Wiederholungsfall oder es wird bei Problemen nachträglich eine Lösung gesucht. In der Praxis gehen jedoch immer mehr Supermärkte dazu über, professionelle Dienstleister einzusetzen, da Fremdparker ein großes Ärgernis sind und Kunden verärgern, wenn sie keinen Parkplatz finden. Kaufland selbst hat z. B. 2020 begonnen, an einigen Standorten Parkraum-Dienstleister einzusetzen, um das Problem von Dauerparkern in den Griff zu bekommen.

Ein Beispiel: Kaufland Neckarsulm (Sitz der Kaufland-Zentrale) führte eine Parkscheibenpflicht ein und engagierte die German Service Group (GSG) für die Kontrolle. Dort beträgt die kostenfreie Parkzeit 3 Stunden, was für einen großen Wocheneinkauf ausreicht, und GSG überwacht die Einhaltung. Kaufland Bocholt in NRW hat seinen großen Parkplatz ebenfalls begrenzt – auf maximal 2 Stunden – und auch hier übernimmt GSG die Kontrolle. In beiden Fällen sind jetzt genug freie Plätze für Kunden vorhanden, während Fremdparker ferngehalten werden sollen.

Mögliche Parkdauer, Öffnungszeiten und Kulanzregelungen

Wie lange darf man bei Kaufland parken? Das hängt von der Filiale ab. Übliche Höchstparkzeiten liegen – je nach Standort – zwischen 60 Minuten und 180 Minuten. In Innenstadtlagen oder stark frequentierten Regionen ist oft nur 1 Stunde erlaubt (z. B. im Rhein-Main-Gebiet berichten Kunden überwiegend von 60 Minuten Parkdauer) – dies reicht für einen normal großen Einkauf, soll aber verhindern, dass Autofahrer den Kaufland-Parkplatz als Dauerparkplatz für City-Besorgungen nutzen. In den meisten anderen Kaufland-Filialen sind 90 Minuten oder 120 Minuten üblich, was auch etwas längeres Stöbern im Markt zulässt. Großflächige Filialen am Stadtrand oder besondere Standorte (wie das Kaufland in Neckarsulm) gewähren sogar bis zu 3 Stunden kostenloses Parken. Prüfen Sie immer die Beschilderung vor Ort, dort steht die genaue zulässige Parkdauer sowie die Bedingungen.

Öffnungszeiten beachten: Grundsätzlich ist das Kundenparkplatz-Parken nur während der Öffnungszeiten des Marktes vorgesehen. Außerhalb der Ladenöffnungszeiten (abends/nachts) zu parken, kann als unberechtigtes Parken gewertet werden – schließlich kann man dann nicht im Kaufland einkaufen. Viele Schilder weisen daher darauf hin, dass das Parken nur für die Dauer des Einkaufs bzw. zu Öffnungszeiten erlaubt ist. Wer außerhalb der Öffnungszeiten sein Fahrzeug dort abstellt, riskiert ebenfalls eine Vertragsstrafe oder sogar, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird (gerade wenn z. B. über Nacht geparkt und der Parkplatz für Frühlieferungen freigehalten werden muss). Tipp: Stellen Sie Ihr Auto nicht bereits lange vor Ladenöffnung oder nach Ladenschluss auf den Kaufland-Parkplatz – solche Fälle werden von Kontrollfirmen als unberechtigtes Parken gewertet. Einige Dienstleister ahnden das sogar mit erhöhten Strafen (Beispiele zeigen Forderungen bis ~40 € für Parken außerhalb erlaubter Zeiten).

Kulanzregelungen: Kaufland und die beauftragten Dienstleister betonen, dass es nicht um Abzocke gehen soll, sondern um Kundenservice. Daher gibt es mancherorts Kulanz. In vielen überwachten Filialen gilt: Beim ersten Verstoß gibt es nur eine Warnung. Zum Beispiel erhält man beim allerersten Mal lediglich einen gelben Hinweiszettel unter dem Scheibenwischer, der daran erinnert, beim nächsten Mal die Parkscheibe zu nutzen bzw. die Zeit einzuhalten. Erst beim zweiten Verstoß wird tatsächlich eine Vertragsstrafe fällig. Dieses zweistufige Vorgehen (Warnung vor Strafe) ist z. B. bei den von GSG betreuten Kaufland-Parkplätzen üblich. Andere Firmen wie Park & Control oder Fair Parken kennen solche Vorwarnungen meist nicht; dort wird bereits beim ersten Verstoß ein Ticket ausgestellt.

Auch zeitlich gibt es mitunter etwas Kulanz: Mal drücken Kontrolleure ein Auge zu, wenn jemand nur ein paar Minuten über der Zeit ist, oder sie warten ab, ob der Fahrer gerade zum Auto zurückkommt. Verlassen sollte man sich darauf jedoch nicht – viele Systeme sind rigoros. Tipp: Planen Sie Ihren Einkauf so, dass Sie innerhalb der erlaubten Zeit zurück am Auto sind. Ein paar Minuten Puffer schaden nicht, um z. B. den Einkaufswagen wegzubringen.

Sollten Sie länger einkaufen wollen (etwa einen Großeinkauf machen, der mehr Zeit benötigt), könnten Sie überlegen, die Filialleitung anzusprechen. Manche Märkte haben Lösungen – z. B. Registrierung des Kennzeichens an der Information oder Ähnliches – um die Parkdauer im Einzelfall zu verlängern. Das ist aber die Ausnahme und nicht garantiert. Im Zweifel ist es besser, das Auto zwischendurch umzuparken oder jemanden mitzunehmen, der notfalls das Fahrzeug umsetzt.

Gebühren und Vertragsstrafen bei Parkverstößen

Hält man sich nicht an die Regeln (d.h. Parkscheibe vergessen oder Parkdauer überschritten), kommt es auf vielen Kaufland-Parkplätzen zu einer Vertragsstrafe. Diese wird oft als „Bußgeld“ oder „Strafzettel“ bezeichnet, ist aber rechtlich etwas anderes (siehe Rechtsgrundlagen unten). Wie hoch sind diese Gebühren? Das variiert je nach Betreiber, liegt aber typischerweise zwischen 20 und 30 € für einfache Verstöße. Einige gängige Beispiele aus Kaufland-Parkplätzen und ähnlichen Supermärkten:

  • Park & Control: ca. 30 € Vertragsstrafe bei Verstoß (diese Firma ist dafür bekannt und wurde in der Vergangenheit viel kritisiert). Viele Kunden empfinden die 30 € als „Fantasiepreis“, da kommunale Verwarnungen meist niedriger sind. Park & Control setzt diese Strafe oft konsequent ab dem ersten Vergehen um – ohne Vorwarnung.

  • fair parken: 24,90 € Vertragsstrafe für Parkzeit-Überziehung oder fehlende Parkscheibe. Dieser Dienstleister hatte früher ca. 19,90 € verlangt und den Betrag zuletzt auf 24,90 € erhöht. Auch hier gibt es in der Regel keine kostenlose erste Verwarnung – beim ersten Verstoß sind 24,90 € fällig. Zusätzlich berechnet fair parken +10 € Gebühren, falls die Halterdaten ermittelt und ein Brief geschickt werden muss.

  • German Service Group (GSG): ca. 22,90 € Vertragsstrafe auf Kaufland-Parkplätzen, die von GSG überwacht werden (z. B. Neckarsulm, Bocholt u.a.). Wie erwähnt, verzichtet GSG beim ersten Mal auf die Strafe und verteilt nur Hinweise. Erst beim zweiten Mal werden die 22,90 € fällig. Hinweis: In einigen Presseberichten war zunächst von 20 € die Rede, inzwischen sind es an vielen Orten 22,90 € – offenbar wurden die Beträge leicht angepasst.

  • Parkvision/Parkräume KG: ähnliche Größenordnung, meist um 20–30 €. In Einzelfällen werden hier auch höhere Beträge genommen, etwa wenn außerhalb der Öffnungszeiten geparkt wurde (z. B. 40 € für einen Verstoß von 8 Minuten nach Ladenschluss). Parkvision setzt vermehrt auf Kameras und hat teils ebenfalls ein striktes Vorgehen.

Neben diesen Standardgebühren für „normales“ Falschparken gibt es Sonderfälle: Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht, muss z. B. mit deutlich höherer Strafe rechnen. Fair Parken verlangt dafür 54,90 €, GSG laut Schild in Bocholt 45 € – solche Beträge orientieren sich an den öffentlichen Bußgeldern (im Straßenverkehr kostet das Parken auf einem Behindertenplatz 55 €). Auch das Blockieren von Feuerwehrzufahrten oder Ladezonen kann höhere Vertragsstrafen nach sich ziehen oder direkt zum Abschleppen führen.

Wichtig: Alle Vertragsstrafen müssen auf den Hinweisschildern angegeben sein, damit sie gültig eingefordert werden dürfen. Checken Sie daher im Zweifel das Kleingedruckte auf dem Parkplatzschild: Dort steht beispielsweise „Beim Verstoß gegen die Bedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von XX € fällig“. Sind die Kosten nicht klar ausgewiesen, hätten Sie gute Argumente, sich zu wehren.

Oft finden Falschparker am Kaufland-Parkplatz keinen Zettel am Auto, weil modernere Überwachung via Kamera erfolgt. Dann kommt die böse Überraschung per Post, manchmal sogar erst Wochen später. Häufig liegt dann der eigentlichen Strafe noch eine Inkasso- oder Anwaltsgebühr bei – so versuchen die Firmen, den Druck zu erhöhen. Laut Ratgebern muss man aber keine zusätzlichen Mahnkosten zahlen, wenn man vorher gar keinen Hinweis am Auto hatte. Wer unwissentlich erst durch das Inkasso-Schreiben vom Verstoß erfährt, braucht die extra Gebühren dafür nicht zu begleichen (wohl aber die ursprüngliche Vertragsstrafe an sich, falls diese berechtigt ist).

Zum Vergleich der typischen Parkregelungen haben wir nachfolgend einige Beispiele realer Kaufland-Filialen zusammengestellt:

Kaufland-Filiale (Beispiel) Höchstparkdauer Parkplatz-Betreiber Vertragsstrafe (Höhe, Bedingungen)
Neckarsulm (Zentrale) 180 Minuten (3 Std.) GSG (German Service Group) 22,90 € ab 2. Verstoß (1. Mal nur Hinweis)
Bocholt (Welfenstr.) 120 Minuten (2 Std.) GSG (German Service Group) 22,90 € ab 2. Verstoß (1. Mal nur Hinweis)
Großstadt-Filiale (Innenstadt) 60 Minuten (1 Std.) Park & Control (häufig) ~30 € sofort bei Verstoß (keine Vorwarnung)
Üblich in vielen Filialen 90 Minuten (1,5 Std.) Unterschiedlich (z.B. fair parken) 24,90 € sofort bei Verstoß (keine Vorwarnung)

Hinweis: Obige Tabelle nennt beispielhafte Werte. Die genauen Bedingungen können je nach Standort leicht abweichen. Schauen Sie im Einzelfall immer auf die Beschilderung vor Ort und informieren Sie sich, welcher Betreiber zuständig ist.

Rechtliche Grundlagen: Private Parkraumbewirtschaftung

Ein „Knöllchen“ auf dem Kaufland-Parkplatz fühlt sich an wie ein Bußgeld, ist aber rechtlich ein zivilrechtlicher Vorgang. Was bedeutet das? Wenn Sie auf einem Privatparkplatz (wie dem eines Supermarktes) parken, schließen Sie durch das Abstellen Ihres Fahrzeugs einen Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber bzw. dessen Beauftragten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu diesem Vertrag hängen am Parkplatz in Form von Schildern aus. Darin steht z. B.: „Kostenloses Parken X Stunden für Kunden mit Parkscheibe, bei Verstoß Vertragsstrafe XX €“. Halten Sie sich nicht an diese Bedingungen, verletzen Sie den Vertrag – die Vertragsstrafe ist quasi eine vereinbarte Sanktion dafür.

Daraus folgen wichtige rechtliche Punkte:

  • Die Überwachung durch private Firmen ist grundsätzlich zulässig. Es handelt sich um Ausübung des Hausrechts auf privatem Grund. Supermärkte dürfen also Dienstleister beauftragen, ihre Parkplätze zu kontrollieren, um Besitzstörungen (wie Falschparken) zu unterbinden. Auch der Einsatz von Kameras zur Kennzeichenerfassung ist gesetzlich erlaubt, sofern darauf hingewiesen wird und sie dem Zweck dienen, das Hausrecht zu wahren. (§4 BDSG erlaubt Videoüberwachung auf öffentlich zugänglichen Flächen wie Parkplätzen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen).

  • Vertragsstrafe vs. Bußgeld: Ein „echter“ Bußgeldbescheid kann nur von Behörden bei Verstößen im öffentlichen Raum erlassen werden. Die Forderung auf dem Kaufland-Parkplatz ist kein Bußgeld nach StVO, sondern eine privatrechtliche Forderung. Dennoch spricht man umgangssprachlich von Strafzettel, und im Ergebnis müssen Sie zahlen, wenn die Forderung berechtigt ist. Allerdings fließt das Geld nicht an die Staatskasse, sondern an den Parkplatzbetreiber bzw. dessen Dienstleister. Kaufland selbst betont oft, keine Einnahmen daraus zu erzielen – in vielen Fällen behält die überwachende Firma die Gebühren und finanziert daraus ihre Dienstleistung.

  • Höhe der Strafe: Der Eigentümer darf nicht völlig frei jeden Betrag verlangen. Gerichte haben entschieden, dass die Vertragsstrafe angemessen sein muss. Als Richtwert gilt: maximal das Doppelte des vergleichbaren Bußgelds im öffentlichen Raum. Da Falschparken ohne Parkschein/Parkscheibe laut Bußgeldkatalog derzeit 20–40 € kostet, sind Beträge bis ~80 € auf Privatparkplätzen noch vertretbar. Alles darüber wäre vermutlich unverhältnismäßig. Die meisten Dienstleister bewegen sich mit 20–30 € deutlich unter dieser Grenze, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wenn Sie also mal 24,90 € oder 30 € zahlen sollen, entspricht das diesen Vorgaben. Tipp: Bei extrem hohen Forderungen (z.B. dreistellige Beträge) lohnt es sich, genau zu prüfen und ggf. rechtlichen Rat einzuholen.

  • Beschilderung und Beweislast: Die Vertragsstrafe ist nur gültig, wenn die Regeln klar ausgeschildert waren. Dabei sind Gerichte allerdings nicht übermäßig streng: Es reicht meist, dass irgendwo am Eingang oder gut sichtbar ein Schild stand. Viele Parkende übersehen die Tafeln – doch wer sein Auto abstellt, muss sich selbst informieren. Im Streitfall (z.B. vor Gericht) muss der Betreiber nachweisen können, dass die Schilder aufgestellt und erkennbar waren. Fotografieren Sie im Zweifel die Situation, wenn Sie meinen, es gab kein oder ein unauffälliges Hinweisschild.

  • Halter vs. Fahrer – wer muss zahlen? Hier liegt ein Knackpunkt: Vertragspartner wird der Fahrer, also die Person, die tatsächlich eingeparkt hat. Nur sie kann vertragliche Pflichten verletzt haben. Der Halter des Fahrzeugs haftet nicht automatisch! Im öffentlichen Bereich kriegt bei Falschparken der Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid und muss notfalls zahlen, selbst wenn jemand anders fuhr. Im privaten Bereich ist das nicht so einfach: Außergerichtlich kann man als Halter die Zahlung verweigern, wenn man nicht selbst gefahren ist. Man ist auch nicht verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer zu benennen – das hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Für die Parkraumfirma wird es dann schwierig, ihren Anspruch durchzusetzen. Viele Unternehmen schreiben trotzdem den Halter an, weil sie dessen Adresse vom Kennzeichen über die Behörden erhalten können. Sie setzen darauf, dass der Halter zahlt oder den Fahrer informiert. Wenn dieser nicht reagiert, versuchen manche Firmen es mit einer Unterlassungserklärung oder anwaltlichen Schritten gegen den Halter (Stichwort: Störerhaftung wegen Besitzstörung). Doch vor Gericht hätte die Firma schlechte Karten, wenn der Halter glaubhaft macht, er war nicht der Fahrer. Praktisch gesehen zahlen jedoch viele Halter aus Bequemlichkeit oder Unwissen doch – und genau darauf spekulieren die Dienstleister oft.

    • Unser Rat: Wenn Sie einen Vertragsstrafen-Brief erhalten, aber sicher sind, dass Sie persönlich zu der Zeit nicht gefahren sind (sondern z.B. ein Familienmitglied), können Sie dies der Firma mitteilen. Weisen Sie darauf hin, dass kein Vertrag zwischen Ihnen und der Firma besteht und Sie nicht zahlen werden. Oft lenken die Firmen dann ein, da ein Gerichtsverfahren für sie riskant wäre. Achtung: Nicht zu empfehlen ist natürlich, zu lügen. Aber die Rechtslage ist eben so, dass ohne Nachweis des Fahrers die Forderung nicht durchsetzbar ist.

  • Abschleppen: Auf den Schildern steht oft auch, dass bei unberechtigtem Parken das Fahrzeug abgeschleppt werden kann. Das ist rechtlich zulässig, wenn jemand wirklich fremd parkt und die Grenze zur Besitzstörung überschritten ist. In der Praxis wird bei Supermärkten selten sofort abgeschleppt – meist nur, wenn ein Wagen dauerhaft steht oder wichtige Flächen blockiert. Sollte es doch passieren, müssen Sie die Abschleppkosten bezahlen, um Ihr Auto zurückzubekommen. Die Firma hat ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug, bis bezahlt ist. Dieser Praxis hat der BGH ebenfalls zugestimmt, sofern alles verhältnismäßig ist.

Zusammengefasst: Parken bei Kaufland unterliegt privatem Hausrecht. Halten Sie sich an die ausgeschilderten Regeln, ist alles gut. Bei Verstößen sind Vertragsstrafen bis rund 30 € üblich und grundsätzlich legitim, solange die Regeln klar kommuniziert wurden. Nur der Fahrer haftet – doch das hilft praktisch wenig, wenn man selbst gefahren ist. Daher lieber den Ärger vermeiden.

Tipps zum korrekten Parken bei Kaufland

Niemand möchte den Einkauf mit einem „Strafzettel“ beenden. Mit diesen Tipps parken Sie stressfrei und richtig auf Kaufland-Parkplätzen:

  • Parkscheibe immer nutzen: Sobald Sie auf einem Kaufland-Parkplatz parken, stellen Sie unverzüglich die Parkscheibe ein und legen Sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Auch wenn Sie glauben, es wird schon keiner kontrollieren – verlassen Sie sich nicht darauf. Die meisten Vertragsstrafen (24,90 € oder 30 €) werden fällig, weil die Parkscheibe fehlte. Stellen Sie die Ankunftszeit korrekt ein (auf die nächste halbe Stunde aufrunden). Vergessen Sie die Parkscheibe, droht Ihnen sonst ein kostenpflichtiger Denkzettel selbst für kurze Parkzeiten.

  • Schilder lesen: Achten Sie bei der Einfahrt zum Parkplatz und in der Nähe der Parkreihen auf die Hinweisschilder. Dort steht, wie lange Sie parken dürfen und ob besondere Regeln gelten (z. B. „Nur mit Parkscheibe 90 Min.“, „Nur während Öffnungszeiten“, „Behindertenparkplätze nur mit Ausweis, sonst 55 € Strafe“ etc.). Nehmen Sie sich die paar Sekunden, um das Schild zu lesen – es kann viel Geld sparen. Ist das Schild sehr versteckt oder unleserlich, machen Sie vorsichtshalber ein Foto. Im Ernstfall hätten Sie so einen Beleg, dass die Beschilderung mangelhaft war.

  • Zeitmanagement: Behalten Sie die Uhrzeit im Blick, während Sie einkaufen. Planen Sie ihren Einkauf so, dass die erlaubte Parkdauer nicht überschritten wird. Stellen Sie sich einen Handy-Alarm, der 10 Minuten vor Ablauf der Parkzeit klingelt – so geraten Sie nicht in Zeitnot an der Kasse. Bedenken Sie auch Wartezeiten an der Kasse oder beim Beladen des Autos. Lieber ein paar Minuten früher aus dem Laden kommen und ggf. noch im Auto warten, als zu spät dran sein.

  • Kassenbon aufbewahren: Heben Sie Ihren Kaufland-Kassenbon gut auf, zumindest bis Sie sicher sind, dass keine Strafzettel kommen. Sollten Sie versehentlich die Parkscheibe vergessen haben oder es gab Unklarheiten, kann der Kassenbon später helfen, Ihren Einkauf nachzuweisen. Einige Händler (z.B. Rewe) stornieren Vertragsstrafen aus Kulanz, wenn man belegen kann, dass man Kunde war und nicht länger als erlaubt geparkt hat. Kaufland selbst bietet offiziell zwar nicht überall so eine Kulanz an, aber ein Gespräch mit dem Filialleiter mit Einkaufsbeleg in der Hand kann manchmal Wunder wirken. Auch bei einem Widerspruchsschreiben an den Parkplatzbetreiber ist der Beleg ein gutes Argument.

  • Nicht außerhalb der Marktnutzung parken: Nutzen Sie den Parkplatz wirklich nur fürs Einkaufen bei Kaufland. Unterlassen Sie „Nebenbei-Aktionen“ wie noch schnell woanders hinlaufen, während das Auto bei Kaufland steht. Die Überwacher bekommen mit, wenn Leute z.B. Richtung Innenstadt davonlaufen, und werten das als Fremdparken. Ebenso sollten Sie nicht versuchen, nach Ablauf der Höchstparkzeit einfach kurz vom Parkplatz runter- und gleich wieder raufzufahren – viele Systeme erkennen solche Tricks (Kennzeichen-Scanner merken sich Fahrzeuge). Falls Sie doch länger in der Gegend zu tun haben: Stellen Sie Ihr Auto lieber auf einen öffentlichen Parkplatz oder Parkhaus, auch wenn es ein paar Euro kostet – das ist immer noch günstiger als eine Vertragsstrafe plus Ärger.

  • Behinderten- und Familienparkplätze respektieren: Parken Sie nur auf speziell reservierten Plätzen (für Menschen mit Behinderung, Eltern mit Kindern etc.), wenn Sie dazu berechtigt sind. Private Parkdienste kontrollieren dies ebenfalls. Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz bei Kaufland parkt, riskiert nicht nur den Unmut der anderen Kunden, sondern auch eine saftige Strafe (oft um die 55 €). Solche Verstöße werden praktisch nie toleriert.

  • Kulante Angebote nutzen: Falls Ihre Kaufland-Filiale kostenlose Parkscheiben am Eingang anbietet (einige stellen ihren Kunden tatsächlich welche bereit), nehmen Sie eine mit – dann haben Sie immer eine griffbereit im Auto. Sollte Personal vor Ort sein (manche Märkte haben Sicherheitsdienst oder Parkplatzwächter), können Sie im Zweifel auch kurz Bescheid geben, wenn es ein Problem gab – z. B. Parkscheibe vergessen, aber sofort gemerkt. Manche Mitarbeiter drücken dann ein Auge zu, sofern Sie es schnell korrigieren. Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht.

Was tun bei ungerechtfertigten Strafzetteln?

Trotz aller Vorsicht kann es passieren: Sie finden ein Knöllchen am Wagen oder erhalten Post mit einer Zahlungsaufforderung, obwohl Sie sich gar keiner Schuld bewusst sind. Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie die Vertragsstrafe für ungerechtfertigt halten? Hier ein Fahrplan:

  1. Ruhe bewahren und Fakten prüfen: Lesen Sie zunächst genau, wer Absender der Forderung ist (Kaufland selbst schreibt selten – meist ist es die Parkplatzfirma oder ein Inkasso in deren Auftrag) und was der Vorwurf ist. War wirklich die Parkscheibe nicht sichtbar? Waren Sie tatsächlich länger dort als erlaubt? Prüfen Sie Uhrzeit, Datum und Ort. Manchmal passieren auch Fehler, z. B. falsche Zuordnung von Kennzeichen.

  2. Beweise sichern: Machen Sie am besten Fotos vom Parkplatz und den Schildern, sobald Sie den Zettel bemerken (oder sobald Sie vom Schreiben erfahren und erneut vor Ort sind). Wichtig ist festzuhalten, ob die Beschilderung gut sichtbar und eindeutig war. Wenn das Schild z.B. verdeckt war, zu klein oder missverständlich, ist das ein Ansatzpunkt für Ihren Widerspruch. Notieren Sie auch, ob die angegebene Parkdauer realistisch sein kann – manchmal meinen Leute, sie wären nur 50 Minuten dort gewesen, bekommen aber trotzdem einen Vorwurf. Eventuell können Zeugen (Mitfahrer, Bekannte) bestätigen, wie es ablief.

  3. Widerspruch einlegen: Sie haben das Recht, der Forderung schriftlich zu widersprechen, wenn Sie sie für unberechtigt halten. Adressieren Sie den Widerspruch an die Firma, die die Vertragsstrafe verlangt – oft steht in dem Schreiben ein Aktenzeichen und eine Adresse der Parkraumfirma oder eines Inkassobüros. Im Widerspruch sollten Sie sachlich und konkret begründen, warum Sie nicht zahlen wollen. Beispiele:

    • „Die Vertragsstrafe ist unberechtigt, da keine ausreichende Beschilderung über die Parkbedingungen vorhanden war. Anbei Fotos, die zeigen, dass kein Schild am Eingang aufgestellt war.“

    • „Ich habe die erlaubte Parkdauer nicht überschritten – laut Kassenbon (Anlage) war ich um 11:30 Uhr im Kaufland fertig, die angebliche Überschreitung bis 12:00 Uhr ist falsch.“

    • „Zum angeblichen Zeitpunkt war ich nicht der Fahrer des Fahrzeugs. Ich habe niemanden mit einer Zahlung beauftragt und weise die Forderung zurück.“

    Legen Sie Beweise bei: Fotos, Kopie vom Kassenbon oder Kontoabbuchung (um zu zeigen, dass Sie Kunde waren), Zeugenaussagen usw. Bleiben Sie freundlich im Ton, aber bestimmt in der Sache. Bitten Sie um Stornierung der Vertragsstrafe.

  4. Kaufland-Filiale kontaktieren: Parallel können Sie versuchen, den Marktleiter oder Kundenservice von Kaufland einzuschalten. Einige Kunden berichten, dass Kaufland in Einzelfällen geholfen hat – etwa indem ein Kassenbon vorgezeigt wurde und die Strafe daraufhin durch die Firma fallengelassen wurde. Kaufland selbst schreibt in sozialen Medien zwar oft, dass sie keinen direkten Einfluss auf Vertragsstrafen hätten (da ja eine externe Firma dahinter steckt). Dennoch schadet höfliches Nachfragen nicht. Insbesondere wenn Sie Stammkunde sind oder die Strafe offensichtlich überzogen/unfair war, zeigt sich die Marktleitung manchmal kulant und interveniert für Sie.

  5. Nicht ignorieren: Einfach nicht zu reagieren ist keine gute Idee, sofern die Forderung nicht völlig offensichtlich unberechtigt ist. Ignorieren führt dazu, dass möglicherweise Mahnungen und Inkassokosten obendrauf kommen. Selbst wenn man letztlich im Recht ist, macht das alles zusätzlichen Stress. Besser ist, aktiv zu widersprechen (siehe oben). Ausnahme: Wenn Sie einen standardisierten Drohbrief von dubiosen Anwaltskanzleien (à la Park&Collect/Control&Collect) bekommen, kann eine Verweigerungshaltung auch funktionieren – hier gab es Fälle, wo die Vollmacht entzogen wurde. Im Normalfall aber: kümmern statt aussitzen.

  6. Rechtliche Schritte abwägen: Kommt die Firma Ihrem Widerspruch nicht nach und beharrt auf Zahlung, überlegen Sie den Gang zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt. Gerade bei kniffligen Konstellationen (etwa unklarer Beschilderung) kann ein Anwaltsschreiben Wunder wirken. Die Verbraucherzentrale rät z.B., bei schlecht sichtbarer Beschilderung die Zahlung zu verweigern. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind (Stichwort Vertragsrecht oder Verkehrsrechtsschutz), nutzen Sie die telefonische Beratung. Allerdings: Für 20–30 € lohnt kein großes Gerichtsverfahren. Oft kalkulieren die Parkplatzfirmen auch damit und lassen kleinere Fälle auf sich beruhen, wenn Sie standhaft bleiben.

  7. Lehren ziehen: Unabhängig vom Ausgang – nehmen Sie das Ganze als Erfahrung mit. Prüfen Sie beim nächsten Mal noch gründlicher die Schilder, stellen Sie die Parkscheibe korrekt ein und passen Sie auf die Zeit auf, dann geraten Sie gar nicht erst in solche Situationen.

Spartipps: Einkauf und Parken effizient verbinden

Ein Besuch bei Kaufland kann nicht nur für volle Einkaufstaschen sorgen, sondern lässt sich auch zeitlich und finanziell effizient gestalten. Hier einige Spartipps, wie Sie das Maximum aus Ihrem Parkzeitfenster herausholen – und dabei vielleicht sogar noch Geld sparen:

  • Einkauf planen: Nutzen Sie die Parkdauer bewusst aus, indem Sie Ihren Einkauf vorher planen. Schreiben Sie eine Einkaufsliste und informieren Sie sich über aktuelle Angebote. So verbringen Sie weniger Zeit mit Suchen im Markt und kommen stressfrei innerhalb der Parkzeit wieder zum Auto zurück. Ein praktisches Hilfsmittel dafür sind Online-Prospekte und Angebotsportale. Beispielsweise bietet ProspektGuru.de einen Überblick über die aktuellen Kaufland-Angebote der Woche. Wenn Sie vorab auf ProspektGuru.de schauen, welche Produkte gerade im Angebot sind, können Sie Ihren Rundgang gezielt danach ausrichten – das spart Zeit und Geld. Sie wissen genau, in welchen Abteilungen Sie zugreifen möchten, anstatt planlos durch alle Gänge zu schlendern. So bleiben Sie garantiert unter der erlaubten Parkdauer und verpassen kein Schnäppchen.

  • Kombinieren Sie den Einkauf mit dem Zeitlimit: Haben Sie z.B. 90 Minuten Parkzeit, können Sie diese optimal nutzen: vielleicht den Wochenendeinkauf erledigen und noch schnell zum Bäcker im Kaufland oder den Getränkemarkt nebenan (falls auf demselben Gelände erlaubt). Achten Sie aber strikt auf die Uhr. Wenn Sie merken, die Zeit könnte knapp werden, zuerst den wichtigsten Teil (Lebensmittel) erledigen. Dinge, die nicht mehr in die Zeit passen, kann man ggf. später noch holen – oder beim nächsten Einkauf.

  • Stoßzeiten meiden: Ein weiterer Trick, um Zeit zu sparen, ist es, große Menschenmengen zu umgehen. Wenn möglich, legen Sie Ihren Kaufland-Besuch auf Randzeiten, z.B. früh am Morgen oder später am Abend, wenn weniger Andrang herrscht. Dann verbringen Sie weniger Zeit in Warteschlangen an der Kasse und können in Ruhe parken und packen. Zudem finden Sie leichter einen Parkplatz in Nähe des Eingangs, was ebenfalls Zeit spart. Mit ProspektGuru.de können Sie übrigens nicht nur Angebote checken, sondern oft auch die Gültigkeitszeiträume – planen Sie Ihren Einkauf eventuell am Anfang der Angebotswoche, da sind Aktionsprodukte meist noch vorrätig, und Sie müssen nicht extra zu einem zweiten Kaufland fahren, weil etwas vergriffen ist.

  • Mitfahrer und Arbeitsteilung: Wenn Sie zu zweit unterwegs sind, kann Teamwork helfen: Eine Person kann schon mal an der Kasse anstehen, während die andere die letzten Artikel holt – das verkürzt die Gesamtzeit im Laden. Oder einer bringt schon den ersten Schwung zum Auto, während der andere bezahlt. So überschreiten Sie das Zeitlimit nicht. Falls Sie Kinder dabeihaben, erledigen Sie eventuell erst den Einkauf und nutzen anschließend (wenn noch Zeit übrig ist) den Außen-Spielplatz oder ähnliches – nicht umgekehrt.

  • Kein Stress am Kofferraum: Planen Sie ein paar Minuten zum Verstauen des Einkaufs im Auto ein. Hektik führt nur dazu, dass man vielleicht etwas im Wagen vergisst oder beschädigt. Dank Ihrer guten Zeitplanung (Liste, Angebotsübersicht via ProspektGuru.de, Stoßzeiten meiden) sollten Sie genug Puffer haben, um den Einkauf gemütlich zu verladen. Denken Sie daran: Die Parkzeit gilt meist bis zur Ausfahrt, nicht nur bis zum Bezahlen. Trödeln sollte man zwar nicht, aber in der Regel sind 5–10 Minuten zum Einräumen und Wegfahren einkalkuliert, bevor ein Kontrolleur aktiv würde.

  • Zusätzlicher Spartipp: Wer regelmäßig bei Kaufland einkauft, sollte auch die Kaufland Card in Erwägung ziehen – sie bietet Rabatte und Coupons, die im Prospekt oder in der App angekündigt werden. So sparen Sie beim Einkauf Geld, während Sie die Parkzeit optimal nutzen. Und wenn Sie schon auf ProspektGuru.de die Angebote studieren, prüfen Sie auch dort, ob es Hinweise auf personalisierte Kaufland-Card-Angebote gibt, die Sie zeitlich einplanen können.

Mit diesen Tipps verbinden Sie effizientes Einkaufen mit regelkonformem Parken. So vermeiden Sie nicht nur unerwünschte Strafzettel auf dem Kaufland-Parkplatz, sondern profitieren auch maximal von Ihrem Einkauf – ganz nach dem Motto: clever parken, clever sparen!

Fazit: Bei Kaufland darf man je nach Filiale meist 1–2 Stunden kostenlos parken, teilweise sogar bis zu 3 Stunden, solange man eine Parkscheibe auslegt und nur während des Einkaufs dort steht. Private Dienstleister wie Park & Control, fair parken oder GSG überwachen vielerorts die Einhaltung. Gebühren von ca. 20–30 € drohen, wenn man die Parkdauer überschreitet oder die Scheibe vergisst. Diese Vertragsstrafen sind rechtlich erlaubt, sofern alles deutlich ausgeschildert ist. Mit ein wenig Aufmerksamkeit – Parkscheibe nutzen, Schilder lesen, Zeit im Blick behalten – lassen sie sich jedoch problemlos vermeiden. Und sollte es doch einmal zu einem Streitfall kommen, kennen Sie nun Ihre Rechte und können entsprechend reagieren. So steht einem entspannten, günstigen Einkauf bei Kaufland nichts im Wege!