Inflation und Jahresende – was bedeutet das für Kaufland-Mitarbeitende? Viele Beschäftigte fragen sich, ob und wann es 2025 bei Kaufland eine Inflationsprämie (Inflationsausgleichsprämie) und das Weihnachtsgeld geben wird. In diesem Blogbeitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Auszahlungstermine, Anspruchsgrundlagen und Höhe dieser Sonderzahlungen. Dabei werfen wir auch einen Blick auf die Regelungen der Tarifverträge im Einzelhandel (insbesondere bei Kaufland), vergleichen mit den Vorjahren und erklären Fachbegriffe in einfacher Sprache. Zusätzlich geben wir nützliche Spartipps, wie sich Weihnachtsgeld oder Prämien sinnvoll nutzen lassen – inklusive passender Angebote auf ProspektGuru.de.
Was sind Inflationsprämie und Weihnachtsgeld?
Bevor wir ins Detail gehen, klären wir kurz die Begriffe. Sowohl die Inflationsprämie als auch das Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie sind nicht Teil des normalen Monatsgehalts, sondern kommen zusätzlich obendrauf. Trotzdem unterscheiden sie sich deutlich in Zweck und rechtlicher Behandlung:
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Inflationsprämie (Inflationsausgleichsprämie): Eine einmalige Extra-Zahlung des Arbeitgebers, die dazu dient, hohe Preissteigerungen auszugleichen. Von der Bundesregierung wurde ermöglicht, dass Arbeitgeber in den Jahren 2022 bis 2024 bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei als Inflationsprämie auszahlen dürfen. Diese Prämie ist freiwillig – kein Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, sie zu zahlen. Meist wurde sie in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart oder von Unternehmen freiwillig gewährt. Wichtig: Die staatliche Steuerfreiheit endete am 31. Dezember 2024. Danach kann eine Inflationsprämie zwar weiterhin gezahlt werden, würde dann aber normal versteuert.
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Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung): Das Weihnachtsgeld ist eine jährliche Sondervergütung, oft auch als 13. Monatsgehalt bezeichnet. Es wird klassischerweise zum Jahresende, meist mit dem November-Gehalt, ausbezahlt. Anders als der Name vermuten lässt, ist Weihnachtsgeld keine gesetzliche Pflichtleistung, sondern hängt von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ab. In tarifgebundenen Unternehmen ist Weihnachtsgeld üblich, während es in nicht tarifgebundenen Firmen seltener oder geringer ausfallen kann. Weihnachtsgeld ist im Gegensatz zur Inflationsprämie steuer- und sozialversicherungspflichtig wie normaler Lohn – was bedeutet, dass auf die Einmalzahlung oft mehr Lohnsteuer entfällt als auf das reguläre Monatsgehalt (durch die Steuerprogression). Trotzdem bleibt netto natürlich ein spürbarer Bonus übrig, der vielen Beschäftigten gerade vor den Feiertagen hilft.
Mit diesen Definitionen im Hinterkopf schauen wir nun speziell auf die Situation bei Kaufland im Jahr 2025: Wer hat Anspruch auf Inflationsprämie oder Weihnachtsgeld? In welcher Höhe? Und wann erfolgen die Auszahlungen?
Kaufland Inflationsprämie 2025 – gibt es eine Auszahlung?
Rückblick: Was wurde in den Vorjahren gezahlt?
Um die Lage 2025 einzuordnen, lohnt sich ein kurzer Blick zurück. Kaufland war in den letzten Jahren von den hohen Inflationsraten ebenfalls betroffen, und es gab teils einmalige Zahlungen an die Belegschaft zur Entlastung:
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2022: Kurz nach Einführung der steuerfreien Inflationsprämie hat Kaufland als Teil der Schwarz-Gruppe diese Möglichkeit genutzt. Im November 2022 erhielten Kaufland-Mitarbeiter eine Sonderzahlung von 250 € (für Vollzeit; Teilzeit anteilig, Minijobber ~75 €) zusätzlich zum Gehalt. Diese Zahlung – zum Beispiel in Form eines Warengutscheins – wurde als Inflationsausgleich deklariert und war steuerfrei. Wichtig: Sie stand neben dem üblichen Weihnachtsgeld und war nicht damit verrechnet.
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2023: Im Jahr 2023 gab es keine weitere Inflationsprämie bei Kaufland, da zunächst langwierige Tarifverhandlungen im Einzelhandel liefen. Während dieser Zeit zahlte Kaufland bereits freiwillige Tariferhöhungen auf das Gehalt (z. B. +5,3 % ab Oktober 2023) als Vorgriff auf den ausstehenden Tarifabschluss. Eine zusätzliche Einmalprämie blieb 2023 aus, was bei vielen Beschäftigten für Enttäuschung sorgte. So haben Kaufland-Betriebsräte sogar Unterschriftenaktionen gestartet, um den vollen steuerfreien Inflationsausgleich von 3.000 € einzufordern. Die Petition mit 19.000 Unterschriften wurde an die Konzernzentrale übergeben – ein Zeichen, wie dringend die Mitarbeiter eine Entlastung wollten.
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2024: Im Sommer 2024 konnte endlich ein Tarifabschluss im Einzelhandel erzielt werden, bundesweit in allen Tarifregionen. Bestandteil dieses Abschlusses war neben prozentualen Gehaltserhöhungen auch eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 € für die Beschäftigten. Diese 1.000 € wurden einmalig und steuerfrei ausgezahlt, spätestens bis zum Spätsommer 2024. In Baden-Württemberg etwa erhielten Tarifbeschäftigte im August/September 2024 diese Zahlung. Damit hat Kaufland für seine tarifgebundenen Mitarbeiter 2024 eine spürbare Extra-Prämie geleistet, die deutlich höher war als die 250 € von 2022.
Tipp: Die Inflationsprämie wurde in vielen Branchen 2023/2024 ausgezahlt, meist in Teilbeträgen oder einmalig bis max. 3.000 €. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch, sofern es nicht tariflich vereinbart ist. Wer unsicher ist, sollte in seinem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nachschauen, ob dort ein Inflationsbonus geregelt ist.
Inflationsprämie 2025: Was ist zu erwarten?
Nun zur Kernfrage: Gibt es 2025 bei Kaufland eine Inflationsprämie, und wenn ja, wann wird sie ausgezahlt? Die kurze Antwort lautet: Wahrscheinlich nein, keine neue Auszahlung im Jahr 2025. Dafür gibt es mehrere Gründe:
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Die steuerfreie Sonderregelung der Regierung lief Ende 2024 aus. Das heißt, ab 2025 kann ein Inflationsbonus nicht mehr steuerfrei gewährt werden. Ohne diese Steuerbefreiung verlieren solche Prämien für Arbeitgeber etwas an Attraktivität, da bei Auszahlung regulär Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen würden – für den Arbeitnehmer bliebe also weniger netto übrig.
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Der aktuelle Tarifvertrag im Einzelhandel (der bis 2025/26 läuft) hat die Inflationsausgleichsprämie bereits 2024 ausgeschüttet. Für 2025 sehen die Tarifregelungen statt Einmalzahlungen vor allem prozentuale Gehaltserhöhungen vor. Zum 1. April 2025 steigen z. B. in vielen Tarifgebieten die Löhne nochmals – in Hamburg um 1,8 % plus 40 € Festbetrag, in Baden-Württemberg um 1,8 % (nach 5,3 % und 4,7 % in den Vorjahren). Das heißt, der Fokus liegt 2025 auf dauerhaften Lohnerhöhungen statt auf einmaligen Prämien.
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Kaufland hat 2022 und 2024 Inflationsprämien gezahlt (siehe oben), jedoch für 2025 wurde bislang nichts dergleichen angekündigt. Weder aus offiziellen Kaufland-Verlautbarungen noch seitens der Gewerkschaft ver.di gibt es Hinweise auf eine weitere freiwillige Sonderzahlung im Jahr 2025. Die großzügigste Phase der Prämienzahlung war an die akute Inflationswelle 2022/23 gekoppelt – inzwischen normalisiert sich die Lage etwas, und der Tarifabschluss sieht keine zweite Prämie vor.
Natürlich kann der Arbeitgeber freiwillig immer noch etwas zahlen. Doch Stand Juni 2025 gibt es keine Informationen über eine geplante Inflationsprämie bei Kaufland in diesem Jahr. Sollte sich dies ändern (z. B. durch ein neues staatliches Entlastungspaket oder eine freiwillige Firmenentscheidung), würden die Mitarbeitenden dies wahrscheinlich zeitnah über interne Kanäle erfahren. Unsere Prognose lautet jedoch: 2025 erfolgt voraussichtlich keine Inflationsprämie bei Kaufland.
Zusammengefasst: Kaufland-Mitarbeiter profitierten 2022 von 250 € und 2024 von 1.000 € Inflationsbonus (steuerfrei). Im Jahr 2025 ist keine weitere steuerfreie Prämie vorgesehen, da die Tarifverträge stattdessen Gehaltserhöhungen bringen und die gesetzliche Sonderregel ausgelaufen ist.
Kaufland Weihnachtsgeld 2025 – Anspruch und Auszahlungstermin
Bekomme ich Weihnachtsgeld bei Kaufland?
Für viele Beschäftigte ist das Weihnachtsgeld ein fest eingeplanter Geldsegen zum Jahresende. Ob man Weihnachtsgeld bekommt und wie viel, hängt bei Kaufland vor allem davon ab, ob man unter den Tarifvertrag fällt und wie lange man schon im Unternehmen ist:
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Tarifmitarbeiter im Kaufland-Einzelhandel (z. B. VerkäuferInnen, KassiererInnen in den Filialen) erhalten Weihnachtsgeld, da Kaufland Mitglied der Arbeitgeberverbände ist und nach Tarif bezahlt. Laut Tarifvertrag im Einzelhandel erhalten Beschäftigte 62,5 % eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld, sofern sie am 1. Dezember bereits mindestens 12 Monate ununterbrochen im Unternehmen sind. Das heißt, nach einem vollen Jahr Betriebszugehörigkeit gibt es etwas mehr als die Hälfte des Monatslohns extra. Beispiel: Wer in Gehaltsgruppe II ca. 2.040 € brutto im Monat verdient (etwa als Kassierer/in im ersten Berufsjahr), bekäme rund 1.020 € brutto Weihnachtsgeld. Im siebten Berufsjahr mit ca. 3.115 € Monatslohn stiege das Weihnachtsgeld auf etwa 1.557 € brutto.
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Tarifgebiet-Unterschiede: Je nach Bundesland bzw. Tarifregion kann die Höhe leicht variieren. In manchen Regionen sind es genau 50 % des Tarifgehalts, in anderen bis zu 62,5 %. Kaufland bestätigt: „Je nach Tarifgebiet beträgt das Weihnachtsgeld für Tarifmitarbeiter bei Kaufland zwischen 50 und 62,5 % des Tarifgehalts“. Diese Spanne erklärt, warum in einigen Filialen das Weihnachtsgeld etwas höher ausfällt als in anderen – es richtet sich nach dem regionalen Tarifvertrag. Wer noch kein volles Jahr dabei ist, erhält meist ein anteiliges Weihnachtsgeld entsprechend der bereits gearbeiteten Monate.
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Auszubildende: Auch Azubis bekommen in der Regel Weihnachtsgeld, oft ebenfalls tariflich geregelt. Kaufland bietet seinen Auszubildenden u.a. Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Teil der Sozialleistungen an. Die genaue Höhe kann hier jedoch abweichen (häufig ein fester Euro-Betrag oder Prozentsatz gemäß Tarifvertrag für Auszubildende).
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Mitarbeiter ohne Tarifbindung (Logistik, Verwaltung, Zentrale): Für Angestellte in Bereichen, die nicht unter den Einzelhandel-Tarif fallen (z. B. in den Logistikzentren, der Verwaltung oder der Konzernzentrale), ist das Weihnachtsgeld nicht tariflich garantiert. Oft zahlt Kaufland aber auch diesen Mitarbeitenden freiwillig eine Jahressonderzahlung, um einheitliche Standards zu wahren. In Stellenausschreibungen wirbt Kaufland z.B. damit: „Wir zahlen ein attraktives Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt’s obendrauf“ – das deutet darauf hin, dass auch außertarifliche Angestellte üblicherweise Weihnachtsgeld erhalten. Allerdings handelt es sich formell um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die – wenn sie nicht vertraglich fixiert ist – kein einklagbarer Anspruch besteht. Bisher hat Kaufland aber den Ruf, ein verlässlicher Arbeitgeber zu sein, der solche Sonderzahlungen gewährt. Kurz gesagt: Die meisten Kaufland-Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, ob tariflich gesichert oder freiwillig vom Unternehmen.
Wie hoch fällt das Weihnachtsgeld 2025 aus?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes bei Kaufland wird 2025 voraussichtlich analog zu den Vorjahren sein. Es gab keine Anzeichen, dass Kaufland das Weihnachtsgeld streicht oder drastisch ändert – im Gegenteil, durch die Tarifabschlüsse 2024 ist das Grundgehalt gestiegen, womit auch das Weihnachtsgeld absolut etwas höher ausfällt (da es prozentual vom Gehalt berechnet wird). Hier die wichtigsten Punkte zur Höhe:
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Tarifliche Höhe: Zwischen 50 % und 62,5 % des monatlichen Tarifgehalts, je nach Region. In vielen Gebieten (z. B. Niedersachsen) sind es aktuell exakt 50 % eines Monatsverdienstes. Andere Tarifbezirke zahlen etwas mehr, z.B. 55 % oder 62,5 %. Der höchste Satz (5/8 des Gehalts) sorgt dafür, dass Kaufland-Mitarbeitende im besten Fall fast das 1,6-Fache ihres Monatslohns im November bekommen (normales Gehalt + Weihnachtsgeld). Im Schnitt liegt das Weihnachtsgeld im deutschen Tarifbereich bei ca. 3.000 € brutto – bei Kaufland bewegt es sich meist in einem Rahmen von etwa 1.000 € bis 2.000 € brutto, abhängig von Position und Betriebszugehörigkeit.
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Voraussetzungen: Volles Weihnachtsgeld gibt es, wie erwähnt, in der Regel erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Wer z.B. im Laufe von 2025 neu anfängt, bekommt das Weihnachtsgeld anteilig. Außerdem kann im Tarifvertrag stehen, dass kein Weihnachtsgeld gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Stichtag (oft 31.12.) endet – das dient als „Bleib-Prämie“. Bei Kaufland gilt: Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sondervergütung, die jedes Jahr vom Arbeitgeber neu entschieden wird. Allerdings hat sich eine betriebliche Übung etabliert; solange nichts Gegenteiliges bekannt wird, dürfen Mitarbeiter fest mit ihrem Weihnachtsgeld rechnen.
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Steuer und Abzüge: Wichtig zu wissen – das Weihnachtsgeld kommt brutto aufs Gehalt drauf und wird zusammen versteuert. Dadurch kann der Lohnsteuerabzug im Monat November höher sein als gewohnt, was netto zunächst enttäuschend wirken mag. Doch die eventuell höhere Lohnsteuer auf die Einmalzahlung wird über den Jahressteuerausgleich relativiert. In vielen Fällen lohnt es sich, Anfang des nächsten Jahres eine Steuererklärung zu machen, um zu viel einbehaltene Lohnsteuer (bedingt durch Weihnachtsgeld) vom Finanzamt zurückzuholen.
Auszahlungstermine: Wann wird Weihnachtsgeld 2025 bei Kaufland gezahlt?
Traditionell wird Weihnachtsgeld einmal jährlich im Spätherbst ausgezahlt, und zwar zusammen mit dem November-Gehalt. Das ist bei Kaufland und den meisten anderen Firmen nicht anders. Konkret heißt das für 2025:
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Zeitpunkt: Die Weihnachtsgeldzahlung 2025 erfolgt Ende November 2025. Üblicherweise sieht man das Weihnachtsgeld auf der Gehaltsabrechnung für November, die Anfang Dezember kommt, oder es wird Ende November als eigene Position im Gehaltslauf überwiesen. Kaufland hält sich da an die gängigen Termine – so hatten Mitarbeiter z.B. 2024 ihr Weihnachtsgeld ebenfalls mit dem Novemberentgelt erhalten. Sollte der 1. Dezember auf einen Gehaltstermin fallen, kann es auch Anfang Dezember erscheinen, aber in der Regel ist es vor Weihnachten auf dem Konto.
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Vergleich Vorjahre: 2023, 2022 etc. wurde das Weihnachtsgeld ebenso Ende November ausgezahlt. Das ist seit Jahren geübte Praxis. Eine Ausnahme gibt es höchstens, wenn vertraglich ein anderer Zeitpunkt vereinbart wäre, was bei Kaufland aber nicht der Fall ist. Man kann sich also darauf einstellen, pünktlich zur Vorweihnachtszeit 2025 die Sonderzahlung zu erhalten – rechtzeitig, um Weihnachtseinkäufe oder andere Ausgaben zu stemmen.
Nach heutigem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise, dass Kaufland 2025 vom üblichen Auszahlungstermin oder der Höhe des Weihnachtsgeldes abweicht. Die Tariferhöhungen im Laufe des Jahres 2024/25 sorgen sogar dafür, dass der individuelle Betrag etwas höher sein dürfte als im Vorjahr (da er prozentual vom gestiegenen Grundgehalt berechnet wird).
Tabelle: Inflationsprämie und Weihnachtsgeld bei Kaufland (2022–2025)
Zum besseren Überblick fassen wir die Informationen der letzten Jahre in einer Tabelle zusammen. So sehen Sie auf einen Blick, wann welche Zahlungen erfolgten und in welcher Größenordnung:
Jahr | Inflationsprämie (steuerfrei?) | Weihnachtsgeld (Tarif-Mitarbeiter) |
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2022 | 250 € (steuerfrei) – einmalig im Nov 2022. (Kaufland nutzte das neue Inflationsbonus-Gesetz; 250 € für Vollzeit, 75 € für Minijobber) | 50–62,5 % des Monatslohns – ausgezahlt Ende Nov 2022. |
2023 | Keine neue Prämie. (Tarifverhandlungen liefen; freiwillige Gehaltserhöhung +5,3 % ab Okt. 2023, aber keine Extra-Prämie) | 50–62,5 % des Monatslohns – ausgezahlt Ende Nov 2023 (unverändert). |
2024 | 1.000 € (steuerfrei) – einmalig bis Spätsommer 2024. (Durch Tarifabschluss, für Vollzeit; Teilzeit anteilig) | 50–62,5 % des Monatslohns – ausgezahlt Ende Nov 2024. |
2025 | Voraussichtlich keine (Steuerfreiheit ausgelaufen; keine Ankündigung für 2025). | 50–62,5 % des Monatslohns – Auszahlung Ende Nov 2025 geplant. |
Hinweis: Die Prozentangaben fürs Weihnachtsgeld beziehen sich auf Tarifmitarbeiter. In der Verwaltung/Logistik können freiwillige Regelungen gelten. Stand: Informationen verfügbar bis Juni 2025.
Diese Übersicht zeigt: Das Weihnachtsgeld ist bei Kaufland eine konstante Größe – jedes Jahr um die gleiche Zeit, basierend auf Tarifvertrag. Die Inflationsprämie hingegen war eine einmalige Sondererscheinung der Jahre 2022–2024, um die außergewöhnliche Teuerung abzufedern. 2025 geht es diesbezüglich wieder in den Normalbetrieb ohne Extra-Prämie über.
Steuerliche Besonderheiten: Was bleibt netto übrig?
Noch ein kurzer Ausflug ins Steuerrecht, da oft Fragen kommen wie „Warum habe ich vom Weihnachtsgeld weniger übrig als gedacht?“ oder „Muss ich die Inflationsprämie versteuern?“:
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Inflationsausgleichsprämie: Diese war bis Ende 2024 steuer- und sozialabgabenfrei. Bedeutet: Was auch immer Kaufland Ihnen als Inflationsprämie gezahlt hat, kam brutto = netto aufs Konto, solange es in den begünstigten Zeitraum fiel. Da 2025 voraussichtlich keine solche Prämie gezahlt wird, stellt sich die Steuerfrage hier nicht neu. Sollte es doch noch eine freiwillige Zahlung 2025 geben, wäre diese nicht mehr steuerfrei und würde netto geringer ausfallen als brutto. Aber wie gesagt, damit rechnen wir aktuell nicht.
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Weihnachtsgeld: Hierauf fallen ganz normal Lohnsteuer und Sozialabgaben an, da es Arbeitslohn ist. Allerdings kann es sein, dass in dem Monat der Auszahlung (November) überproportional viel Steuer einbehalten wird, weil Weihnachtsgeld oft zum Jahresspitzenverdienst führt. Lassen Sie sich davon nicht irritieren. Meist wird das in der Jahresabrechnung wieder ausgeglichen. Und: Durch geschickte Steuerklassenwahl oder Freibeträge (z. B. Eintragung eines Freibetrags für 2025 beim Finanzamt) kann man dafür sorgen, dass nicht zu viel Lohnsteuer einbehalten wird. Übrigens sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld sozialversicherungspflichtig – es gehen also Renten-, Krankenversicherungs- und andere Beiträge davon ab. Trotzdem bleibt unterm Strich ein schöner Bonus. Faustregel: Vom Weihnachtsgeld bleiben je nach Steuerklasse etwa 50–70 % netto übrig.
Kurz gesagt: Die Inflationsprämie war steuerfrei (solange es sie gab), das Weihnachtsgeld nicht. Arbeitnehmer sollten dies wissen, um Enttäuschungen vorzubeugen. Im Zweifel kann eine Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein helfen, wie man z.B. mit einer Steuererklärung einen Teil der auf Weihnachtsgeld entfallenden Steuer zurückholt.
Spartipps: Weihnachtsgeld und Prämien clever nutzen
Zusätzliche Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder eine Inflationsprämie sind perfekt, um finanzielle Projekte anzugehen. Statt das Extra-Geld direkt auszugeben, kann es sinnvoll sein, es strategisch einzusetzen. Hier ein paar Spartipps, wie Sie das Beste aus Ihrem Bonus herausholen – inklusive Bezug zu aktuellen Angeboten:
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Schulden reduzieren oder Notgroschen aufbauen: Nutzen Sie einen Teil des Weihnachtsgeldes, um teure Dispokredite oder Ratenzahlungen schneller abzubezahlen. Die Ersparnis an Zinsen macht sich langfristig bemerkbar. Alternativ können Sie das Geld auch in eine Notfallreserve auf dem Tagesgeldkonto legen. 3–6 Monatsgehälter Rücklage geben Sicherheit – das Weihnachtsgeld ist ein guter Anschub dafür.
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Geplante Anschaffungen zu Angebotszeiten tätigen: Steht ein größeres elektronisches Gerät, Haushaltskauf oder andere Anschaffung an? Dann kombinieren Sie den Bonus mit Rabatt-Aktionen. Gerade im November/Dezember locken Black Friday und Weihnachtsangebote. Schauen Sie zum Beispiel in den aktuellen Kaufland-Prospekt auf ProspektGuru.de, welche Deals und Schnäppchen es gibt. Vielleicht können Sie mit Ihrem Mitarbeiterrabatt UND einem Aktionspreis doppelt sparen. ProspektGuru.de hilft, regionale Angebote schnell zu finden und Preise zu vergleichen – so holen Sie mehr Wert aus jedem Euro Ihres Weihnachtsgeldes.
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Clever einkaufen und vorsorgen: Ein Teil des Geldes lässt sich für Vorratseinkäufe nutzen. Dauerhafte Lebensmittel oder Drogerieartikel sind bei Kaufland oft in der Werbung. Wenn Sie hier mit Weihnachtsgeld im Rücken zugreifen, sparen Sie übers Jahr verteilt. Achten Sie auf 1+1 Gratis-Aktionen oder Rabatt-Coupons (häufig auch in der Kaufland-App). ProspektGuru.de bündelt die neuesten Prospekte und Angebote vieler Händler, sodass Sie bequem stöbern können, wo Ihr Weihnachtsbonus am effektivsten eingesetzt ist.
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Investition in Weiterbildung oder Altersvorsorge: Denkbar unkonventionell, aber lohnend: Investieren Sie das Extra-Geld in sich selbst. Kurse, Fortbildungen oder Fachliteratur können Ihre Karriere voranbringen. Manche nutzen das Weihnachtsgeld auch, um eine Sonderzahlung in die betriebliche Altersvorsorge zu leisten (wenn der Arbeitgeber z.B. einen Anteil bezuschusst). Langfristig kann das die Rente erhöhen – eine Form von Sparen, die man später zu schätzen weiß.
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Belohnen und genießen – aber mit Budget: Natürlich darf man sich auch etwas gönnen. Legen Sie z.B. 10–20 % des Weihnachtsgelds für Spaß und persönliche Wünsche zur Seite. Aber setzen Sie sich ein Budget, damit der Großteil sinnvoll verplant bleibt. Vielleicht finden Sie im ProspektGuru.de-Portal auch Inspiration für ein Schnäppchen, mit dem Sie sich belohnen können, ohne das Budget zu sprengen. So verbinden Sie Freude und Vernunft.
Tipp: Viele Kaufland-Mitarbeiter erhalten ja nicht nur Weihnachtsgeld, sondern auch Urlaubsgeld im Sommer. Ähnliche Prinzipien gelten dafür. Mit Prospektplattformen wie ProspektGuru.de behalten Sie das ganze Jahr über den Überblick, wo Ihr hart verdientes Geld am meisten wert ist.
Fazit: Gut informiert ins Jahr 2025
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kaufland-Beschäftigte auch 2025 auf ein verlässliches Weihnachtsgeld zählen können – meistens in Höhe von rund der Hälfte des Monatslohns, ausgezahlt Ende November 2025. Dies gilt vor allem für tarifgebundene Mitarbeiter, aber auch viele andere Angestellte werden freiwillig bedacht. Die Inflationsprämie hingegen war eine zeitlich befristete Extra-Leistung in den letzten Jahren; für 2025 ist keine neue Auszahlung angekündigt, nachdem 2024 bereits 1.000 € pro Kopf steuerfrei gezahlt wurden. Stattdessen profitieren die Mitarbeiter 2025 von den Tariferhöhungen aus dem jüngsten Abschluss und natürlich weiterhin vom Weihnachtsgeld als finanzieller Zusatzpolster.
Kaufland zeigt sich damit als Arbeitgeber, der im Rahmen des Tarifvertrags faire Bezahlung und Sonderleistungen bietet. Dennoch bleibt Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung – ein Dankeschön des Arbeitgebers an die Belegschaft, das keine Selbstverständlichkeit ist. Rund 86 % der tarifgebundenen Beschäftigten in Deutschland erhalten Weihnachtsgeld, bei Kaufland dürfte die Quote sogar noch höher liegen.
Für die Mitarbeiter heißt es nun: wissen, was einem zusteht, und das Beste daraus machen. Ob Sie Ihr Weihnachtsgeld 2025 zum Sparen, Investieren oder Freude bereiten einsetzen – planen Sie es klug. Und falls doch noch eine Inflationsprämie überraschend käme, wäre das ein zusätzlicher Bonus, den man gern mitnimmt.
Bleiben Sie informiert über interne Ankündigungen und nutzen Sie Ressourcen wie ProspektGuru.de, um Ihr Geld wertbewusst einzusetzen. So wird aus Inflationsprämie & Weihnachtsgeld nicht nur ein kurzer Geldsegen, sondern ein Baustein für finanzielle Entlastung und persönliches Wohlergehen. In diesem Sinne: eine schöne (Vor-)Weihnachtszeit 2025 und viel Erfolg beim Sparen und Shoppen!