Wenn die Pfand Rückgabe verweigert wird, geht es oft nur um 25 Cent pro Flasche oder Dose. Bei einer vollen Tasche Leergut wird daraus aber schnell ein spürbarer Betrag. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell: Supermärkte, Discounter und Getränkemärkte weisen Kundinnen und Kunden bei der Rückgabe immer wieder ab, obwohl das häufig nicht zulässig ist.
Besonders ärgerlich ist die Situation am Leergutautomaten: Die Dose ist leicht eingedrückt, das Etikett sitzt schief, der Automat spuckt die Flasche wieder aus, und an der Kasse heißt es dann: "Nehmen wir nicht." Genau hier lohnt es sich, die Regeln zu kennen. Denn bei Einwegpfand gelten andere Rechte als bei Mehrwegpfand, und die Größe sowie das Sortiment des Marktes spielen eine wichtige Rolle.
Was ist aktuell passiert?
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Beschwerden aus den Jahren 2019 bis 2025 ausgewertet und den Stand am 28. Mai 2026 veröffentlicht. Betroffen waren demnach Rückmeldungen aus Supermärkten, Discountern und dem Getränkehandel. Häufig genannt wurden unter anderem Edeka, REWE, Netto, Kaufland, Penny, Aldi, Getränke Hoffmann, Norma, Lidl und Hit.
In den Beschwerden tauchen immer wieder ähnliche Begründungen auf. Mal sei das Etikett angeblich nicht lesbar, mal funktioniere der Pfandautomat nicht, mal heiße es, die Verpackung gehöre nicht zum Sortiment. Auch ein volles Lager oder "kein Platz mehr für Leergut" wurde als Grund genannt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher klingt das plausibel, rechtlich reicht es bei pfandpflichtigem Einwegleergut aber oft nicht aus.
Die von der Verbraucherzentrale Hamburg ausgewerteten Beschwerden sind keine repräsentative Marktstudie, zeigen aber ein klares Muster: Am häufigsten wurde ein angeblich unlesbares Etikett genannt, danach Probleme mit dem Pfandautomaten und der Hinweis, das Getränk sei nicht Teil des Sortiments. Genau diese Situationen erleben Kundinnen und Kunden auch bei großen Ketten wie Aldi, Lidl, REWE und Edeka.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Einwegflaschen und Dosen mit DPG-Pfandlogo sind gesetzlich deutlich stärker geregelt als Mehrwegflaschen. Wer bei seinem Einkauf im Discounter Leergut abgeben will und parallel Angebote vergleicht, kann zum Beispiel den aktuellen Lidl-Prospekt nutzen. Für die Pfandrückgabe selbst zählt aber nicht, ob die Flasche aus genau diesem Prospekt oder aus genau dieser Filiale stammt.
Einwegpfand: Wann Aldi, Lidl, REWE und Edeka annehmen müssen
Bei Einwegpfand ist die Grundregel klar: Händler, die pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen verkaufen, müssen restentleerte Verpackungen der Materialarten zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen. Das betrifft zum Beispiel Kunststoffflaschen, Getränkedosen aus Metall oder Einwegglas.
Das bedeutet praktisch: Verkauft ein großer Supermarkt Cola in PET-Einwegflaschen, muss er grundsätzlich auch andere pfandpflichtige PET-Einwegflaschen zurücknehmen. Verkauft er Dosen, muss er auch andere pfandpflichtige Dosen aus Metall annehmen. Marke, Sorte und ursprünglicher Kaufort sind bei Einwegpfand im Regelfall nicht entscheidend.
Für Einweggetränkeverpackungen beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent. Der Händler darf die Auszahlung nicht davon abhängig machen, dass du gleichzeitig etwas kaufst. Auch ein Kassenbon ist für die Einweg-Rückgabe normalerweise nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die Verpackung leer ist und als pfandpflichtige Einwegverpackung erkannt werden kann, vor allem über das DPG-Zeichen und den Strichcode.
Bei Aldi ist im Alltag wichtig, ob du in einer Aldi Nord oder Aldi Süd Region einkaufst und welche Materialarten die konkrete Filiale anbietet. Für die normale Einkaufsplanung ist der Aldi Nord Prospekt hilfreich, bei der Pfandfrage zählt aber das Verpackungsgesetz und das Sortiment des einzelnen Marktes.
Der Leergutautomat nimmt Flaschen nicht an: Was dann?
Ein Leergutautomat ist nur ein technisches Hilfsmittel. Wenn der Automat eine pfandpflichtige Einwegdose oder Einwegflasche nicht erkennt, ist die Sache damit nicht automatisch erledigt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen muss das Personal die Verpackung manuell prüfen und bei erfüllten Voraussetzungen das Pfand erstatten.
Das gilt besonders bei leicht beschädigten Verpackungen. Eine eingedrückte Dose, eine verformte Plastikflasche oder eine verschmutzte Verpackung darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, wenn sie leer ist und Pfandlogo sowie Strichcode noch lesbar sind. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat 2023 in einem Verfahren gegen Lidl entschieden, dass deformierte Pfanddosen nicht pauschal verweigert werden dürfen.
Schwieriger wird es, wenn das Pfandzeichen fehlt, der Strichcode nicht mehr lesbar ist oder das Etikett komplett abgerissen wurde. Dann kann das Personal die Pfandpflicht oft nicht mehr sicher prüfen. In Einzelfällen kann eine eindeutig erkennbare Flaschenform helfen, verlassen solltest du dich darauf aber nicht. Wer Pfand sicher zurückhaben will, sollte Etikett und Pfandlogo möglichst nicht beschädigen.
Tabelle: Typische Ablehnungsgründe und deine Rechte
| Situation im Markt | Rechtliche Einordnung | Was du praktisch tun kannst |
|---|---|---|
| Automat erkennt die Einwegflasche nicht | Der Automat entscheidet nicht endgültig. Bei erkennbarem Pfandlogo und passendem Material bleibt die Rücknahmepflicht bestehen. | Personal ansprechen und um manuelle Annahme bitten. |
| Dose ist zerdrückt oder Flasche verformt | Beschädigung allein reicht bei Einwegpfand nicht als Ablehnungsgrund, wenn die Pfandpflicht erkennbar bleibt. | Ruhig auf Einwegpfand, DPG-Zeichen und manuelle Prüfung hinweisen. |
| Markt sagt: "Nicht bei uns gekauft" | Bei Einwegpfand ist der ursprüngliche Kaufort in größeren Märkten normalerweise unerheblich. | Nachfragen, ob der Markt die gleiche Materialart verkauft. |
| Markt sagt: "Nicht im Sortiment" | Bei Einweg zählt in größeren Märkten vor allem die Materialart. Bei Mehrweg zählt das Sortiment deutlich stärker. | Klären, ob es Einweg oder Mehrweg ist. |
| Kleiner Kiosk oder kleine Tankstelle lehnt ab | Unter 200 Quadratmetern gelten Sonderregeln. Kleine Händler müssen nur bestimmte Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst führen. | Bei größeren Supermärkten oder Getränkemärkten erneut versuchen. |
| Mehrwegflasche wird verweigert | Mehrweg ist stärker an Art, Form, Größe und Sortiment des Händlers gebunden. | Flasche dort zurückgeben, wo ähnliche Mehrwegflaschen verkauft werden. |
| Pfandbon soll sofort eingelöst werden | Nach Verbraucherzentrale-Angaben gelten Pfandbons grundsätzlich länger, meist aber nur in der ausstellenden Filiale. | Bon zeitnah in derselben Filiale einlösen und bei Problemen nachfragen. |
Mehrwegpfand: Warum hier andere Regeln gelten
Mehrweg ist komplizierter als Einweg. Mehrwegflaschen werden gereinigt und wiederbefüllt. Sie haben keine einheitliche DPG-Kennzeichnung wie Einwegverpackungen. Das Pfand liegt häufig bei 8 oder 15 Cent, kann bei Kästen oder besonderen Flaschen aber abweichen.
Nach dem Verpackungsgesetz müssen Händler Mehrwegverpackungen der gleichen Art, Form und Größe zurücknehmen, die sie in Verkehr bringen. Für Letztvertreiber, also den Markt, in dem du einkaufst, ist die Pflicht auf Verpackungen aus dem eigenen Sortiment begrenzt. Einfach gesagt: Ein Markt muss nicht jede Mehrwegflasche nehmen, nur weil irgendwo in Deutschland Pfand darauf erhoben wurde.
Bei REWE ist das besonders praxisnah, weil viele Märkte regional oder durch selbstständige Kaufleute geprägt sind. Sortiment und Flaschenformen können sich unterscheiden. Wenn du den Einkauf ohnehin vorbereitest, hilft ein Blick in den REWE-Prospekt, die Pfandrückgabe von Mehrwegflaschen solltest du aber am besten in dem Markt oder Getränkemarkt erledigen, der solche Flaschen tatsächlich führt.
Auch bei Edeka kann die lokale Struktur eine Rolle spielen. Viele Märkte werden eigenständig geführt, und nicht jeder Markt hat denselben Getränkeumfang. Für Angebote und Einkaufsideen gibt es den Edeka-Prospekt, bei Mehrwegpfand zählt jedoch vor allem, ob die konkrete Filiale Flaschen der gleichen Art, Form und Größe im Sortiment hat.
Was bedeutet das für Kunden im Alltag?
Für Kundinnen und Kunden ist die wichtigste Frage: Handelt es sich um Einweg oder Mehrweg? Bei Einweg mit DPG-Pfandlogo sind die Rechte meist stärker. Bei Mehrweg solltest du eher damit rechnen, dass ein Markt auf sein Sortiment verweist.
Wenn du bei Aldi, Lidl, REWE oder Edeka eine Einwegflasche zurückgeben willst, prüfe zuerst drei Punkte: Ist die Verpackung leer? Ist das Pfandlogo noch erkennbar? Führt der Markt Einwegverpackungen aus demselben Material? Wenn ja, spricht viel dafür, dass die Rücknahme nicht einfach verweigert werden darf.
Bei Mehrwegflaschen ist der beste Weg oft der Getränkemarkt oder die Filiale, in der du ähnliche Flaschen gekauft hast. Standardflaschen, etwa viele Mineralwasserflaschen oder Bierflaschen, werden in der Praxis häufiger angenommen als besondere Formen, regionale Flaschen oder spezielle Markenflaschen.
Kaufland wurde in der Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg ebenfalls genannt. Wenn es nicht um die Annahme selbst, sondern um Bons und Einlösung geht, hilft zusätzlich unser Ratgeber zu Pfand- und Kassenbons bei Kaufland.
Wann darf ein Supermarkt Pfand ablehnen?
Es gibt Fälle, in denen eine Ablehnung tatsächlich möglich ist. Das gilt vor allem dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Markt nicht zur Rücknahme genau dieser Verpackung verpflichtet ist.
Ein kleiner Laden mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche muss bei Einwegpfand nur Verpackungen der Marken zurücknehmen, die er selbst führt. Ein Kiosk, der nur bestimmte Dosen verkauft, muss also nicht automatisch jede fremde PET-Flasche annehmen.
Auch bei Materialarten gibt es Grenzen. Ein Geschäft, das ausschließlich pfandpflichtige Einwegflaschen aus Kunststoff verkauft, muss nicht zwingend Dosen aus Metall zurücknehmen. Verkauft es jedoch selbst Dosen, kann es andere pfandpflichtige Dosen nicht einfach mit dem Hinweis auf eine fremde Marke abweisen.
Bei Mehrweg ist die Ablehnung eher möglich, wenn Flaschenform, Größe oder Sortiment nicht passen. Eine regionale Mehrwegflasche aus einer Brauerei, die der Markt nicht führt, kann problematisch sein. Hier ist der Weg zum Getränkemarkt häufig sinnvoller.
Was du direkt am Automaten oder an der Kasse sagen kannst
Bleib sachlich und mach es dem Personal leicht. Eine kurze, konkrete Formulierung funktioniert meist besser als eine Grundsatzdiskussion an der Kasse.
Du kannst zum Beispiel sagen: "Das ist eine leere Einwegverpackung mit erkennbarem Pfandlogo. Der Automat nimmt sie nicht, können Sie sie bitte manuell prüfen?" Wenn die Antwort weiterhin Nein lautet, frag nach der Filialleitung oder dem zuständigen Servicepunkt.
Hilfreich ist auch die Frage: "Welche Materialarten verkaufen Sie hier als Einwegpfand?" Damit bringst du die Diskussion auf den entscheidenden Punkt. Bei Einweg geht es in größeren Märkten nicht um die Marke, sondern um Materialarten wie Kunststoff, Metall oder Glas.
Vermeide es, Pfandflaschen vorher plattzudrücken oder Etiketten abzureißen. Zwar müssen auch beschädigte Einwegverpackungen unter bestimmten Bedingungen angenommen werden, aber du machst dir die Rückgabe unnötig schwer, wenn Pfandlogo oder Strichcode nicht mehr lesbar sind.
So gehst du vor, wenn die Pfandrückgabe verweigert wird
Wenn du sicher bist, dass die Rücknahme zu Unrecht abgelehnt wurde, gehe Schritt für Schritt vor.
- Sprich zuerst das Personal am Automaten oder an der Information an.
- Bitte um manuelle Annahme, wenn der Automat die Verpackung nicht erkennt.
- Frage nach der Filialleitung, wenn die Ablehnung pauschal bleibt.
- Notiere Datum, Uhrzeit, Filiale, Adresse und den genannten Ablehnungsgrund.
- Fotografiere die Verpackung, wenn Pfandlogo und Strichcode sichtbar sind.
- Wende dich an den Kundenservice der Kette oder an die zuständige untere Abfallbehörde.
- Nutze bei Bedarf Musterbriefe oder Beschwerdeangebote der Verbraucherzentralen.
Die Behörde kann den Fall prüfen und den Markt auf die Rechtslage hinweisen. In bestimmten Fällen kommen auch Bußgelder in Betracht. Das ersetzt dir zwar nicht sofort dein Pfandgeld an der Kasse, kann aber helfen, wiederholte Verstöße abzustellen.
Was gilt für Pfandbons?
Viele Märkte zahlen Pfand nicht direkt am Automaten aus, sondern geben einen Pfandbon aus. Den Bon löst du an der Kasse ein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gelten Pfandbons rechtlich grundsätzlich wie Gutscheine: Sie verjähren regelmäßig erst nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden.
Praktisch gibt es trotzdem einen Haken: Der Pfandbon ist in der Regel an die Filiale gebunden, in der der Automat ihn ausgestellt hat. Eine andere Filiale derselben Kette kann den Bon oft nicht ohne Weiteres einlösen, weil Automat und Kassensystem lokal miteinander verknüpft sind.
Der beste Tipp ist deshalb simpel: Pfandbon sofort beim Einkauf einlösen oder gut aufbewahren. Thermopapier verblasst, und ein unlesbarer Bon kann später zu Diskussionen führen.
Aldi, Lidl, REWE, Edeka: Die wichtigsten Unterschiede
Bei Aldi und Lidl geht es in der Praxis häufig um Einwegflaschen und Dosen. Große Discounterfilialen liegen normalerweise über der 200-Quadratmeter-Grenze. Wenn sie pfandpflichtige Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall verkaufen, müssen sie entsprechende Materialarten grundsätzlich zurücknehmen.
Bei REWE und Edeka ist das Sortiment oft breiter, dafür aber lokaler geprägt. Ein großer Markt mit Getränkesortiment muss bei Einwegpfand die Materialarten beachten. Bei Mehrweg kommt es stärker darauf an, welche Flaschenformen und Marken der konkrete Markt führt.
Getränkemärkte sind bei Mehrweg oft die bessere Adresse, weil sie mehr Kästen, regionale Flaschen und verschiedene Poolflaschen führen. Trotzdem kann auch ein Getränkemarkt nicht jede denkbare Mehrwegflasche zurücknehmen, wenn Art, Form, Größe oder Sortiment nicht passen.
Für alle gilt: Der Hinweis "Automat kaputt" oder "Automat nimmt es nicht" beendet die Pflicht nicht automatisch. Wenn der Markt gesetzlich rücknahmepflichtig ist, muss es eine praktikable Lösung geben, etwa die manuelle Annahme durch Personal.
FAQ zur Pfandrückgabe im Supermarkt
Muss Lidl zerdrückte Pfanddosen annehmen?
Ja, wenn es sich um pfandpflichtige Einwegdosen handelt, die leer sind und bei denen Pfandlogo sowie Strichcode noch erkennbar sind. Das OLG Stuttgart hat 2023 entschieden, dass Lidl deformierte Pfanddosen nicht pauschal ablehnen darf.
Kann REWE sagen, die Flasche sei nicht dort gekauft worden?
Bei Einwegpfand ist der ursprüngliche Kaufort in größeren Märkten normalerweise kein ausreichender Ablehnungsgrund. Entscheidend ist, ob REWE Einwegverpackungen derselben Materialart verkauft. Bei Mehrweg kann das Sortiment dagegen eine größere Rolle spielen.
Muss Edeka jede Mehrwegflasche zurücknehmen?
Nein. Bei Mehrweg geht es um Flaschen der gleichen Art, Form und Größe sowie um das Sortiment des konkreten Marktes. Eine besondere regionale Mehrwegflasche kann deshalb eher abgelehnt werden als eine gängige Standardflasche.
Was mache ich, wenn der Leergutautomat eine Flasche nicht annimmt?
Sprich das Personal an und bitte um manuelle Prüfung. Ist es Einwegpfand, die Verpackung leer und das Pfandlogo lesbar, darf die Rückgabe nicht allein am Automaten scheitern.
Brauche ich einen Kassenbon für die Pfandrückgabe?
Für Einwegpfand brauchst du normalerweise keinen Kaufbeleg. Das Pfand hängt an der Verpackung, nicht an deinem ursprünglichen Einkauf. Bei Mehrweg kann der Markt eher auf Sortiment und Flaschenform abstellen.
Zusammenfassung
- Wird die Pfand Rückgabe verweigert, solltest du zuerst klären, ob es um Einweg oder Mehrweg geht.
- Große Märkte müssen Einwegverpackungen der Materialarten zurücknehmen, die sie selbst verkaufen.
- Eine fremde Marke, ein anderer Kaufort oder ein streikender Automat sind bei Einwegpfand oft kein gültiger Ablehnungsgrund.
- Bei Mehrweg zählen Art, Form, Größe und Sortiment des konkreten Marktes deutlich stärker.
- Wenn Personal und Filialleitung nicht helfen, kannst du den Vorfall beim Kundenservice oder bei der unteren Abfallbehörde melden.
Quellen
- Verbraucherzentrale Hamburg: "Pfand: Rückgabe verweigert, Rechte ignoriert - das können Sie tun", Stand 28.05.2026, abgerufen am 29.05.2026: vzhh.de
- Gesetze im Internet: "Verpackungsgesetz, § 31 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen", Gesetz zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25.10.2023, abgerufen am 29.05.2026: gesetze-im-internet.de
- Gesetze im Internet: "Verpackungsgesetz, § 15 Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung", Gesetz zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25.10.2023, abgerufen am 29.05.2026: gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale.de: "Fragen und Antworten: Alles zum Einwegpfand und Dosenpfand", Stand 21.04.2026, abgerufen am 29.05.2026: verbraucherzentrale.de
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: "Wie funktioniert das Rückgabesystem für Getränkeverpackungen?", Stand 22.01.2025, abgerufen am 29.05.2026: bundesumweltministerium.de
- Verbraucherzentrale.de Urteilsdatenbank: "Rücknahme deformierter Pfand-Getränkedosen darf nicht verweigert werden", OLG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2023, Az. 2 U 32/22, abgerufen am 29.05.2026: verbraucherzentrale.de