Manchmal passt ein Einkauf doch nicht – sei es ein defektes Gerät oder ein spontaner Fehlkauf. Wie funktioniert die Rückgabe bei Kaufland Deutschland? In diesem Blogbeitrag erklären wir Fristen, Ausnahmen und geben Tipps rund um das Thema Ware bei Kaufland zurückgeben. Dabei beleuchten wir sowohl das Rückgaberecht bei Kaufland im Markt als auch die Kaufland Retoure im Online-Shop. Außerdem klären wir, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was auf Kulanz des Händlers beruht. Lesen Sie weiter, um alles Wichtige über Umtausch, Rückgabefristen, Rückgabe ohne Bon und Spartipps zu erfahren.
Rückgabefristen für verschiedene Warengruppen
Kaufland wirbt mit einem „problemlosen Umtausch“ und bietet freiwillige Rückgabemöglichkeiten an – allerdings mit unterschiedlichem Vorgehen je nach Produktart. Im Folgenden zeigen wir die üblichen Fristen und Bedingungen für Lebensmittel, Non-Food-Artikel in der Filiale und Online-Bestellungen.
Lebensmittel: Frischeprodukte und haltbare Waren
Für Lebensmittel gilt generell: Ein Recht auf Rückgabe ohne Mangel besteht nicht, da es im stationären Handel kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Frischwaren wie Obst, Gemüse, Fleisch oder Milchprodukte können nicht einfach zurückgegeben werden, nur weil sie nicht mehr gewünscht sind. Hier sollte man vorausschauend einkaufen, um Retouren zu vermeiden.
Anders sieht es aus, wenn ein Produkt verdorben oder von Anfang an mangelhaft ist. In diesem Fall greift die gesetzliche Gewährleistung (dazu später mehr) oder Kauflands Kulanz: Zeigt ein Lebensmittel z. B. direkt nach dem Kauf einen schlechten Zustand (etwa ungewöhnlicher Geruch oder bereits überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum), können Sie es im Markt reklamieren. Kaufland wird in der Regel den Kaufpreis erstatten oder Ersatz anbieten, da hier ein Qualitätsmangel vorliegt.
Eine besondere Kulanzleistung bei Kaufland ist die Frische-Garantie: Findet ein Kunde in der Filiale einen Artikel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum, erhält er sogar ohne Kauf dieses Produkts einen Warengutschein über 2,50 €. Diese Maßnahme zeigt, dass Kaufland viel Wert auf Frische legt – allerdings ersetzt sie kein allgemeines Rückgaberecht für Lebensmittel. Für gekaufte Lebensmittel ohne Qualitätsmangel gibt es keine freiwillige Rückgabefrist, daher sollte man insbesondere bei leicht verderblichen Waren nur die benötigte Menge kaufen.
Tipp: Prüfen Sie bereits im Markt die Haltbarkeit und Qualität Ihrer Lebensmittel. So vermeiden Sie spätere Reklamationen. Wer Prospekte nutzt – etwa über ProspektGuru.de – kann geplante Großeinkäufe besser einschätzen und Fehlkäufe reduzieren. Im Kaufland-Prospekt finden Sie z. B. wöchentlich Frische-Angebote, mit denen Sie preisbewusst einkaufen und nur das Nötige mitnehmen.
Non-Food-Artikel im Kaufland-Markt (Haushalt, Elektronik, etc.)
Für Non-Food-Produkte (Haushaltswaren, Kleidung, Elektroartikel, Spielwaren usw.), die Sie in der Filiale gekauft haben, bietet Kaufland ein kulantes Rückgaberecht an. Grundsätzlich erstattet Kaufland bei einem Umtausch innerhalb von einem Monat ab Kaufdatum mit Kassenbon den vollen Kaufpreis zurück. Dieses freiwillige Rückgaberecht gilt für ungeöffnete bzw. unbenutzte Ware. In der Praxis bedeutet das: Haben Sie einen Artikel gekauft, der Ihnen doch nicht gefällt oder nicht passt, können Sie ihn innerhalb von 30 Tagen in die Filiale zurückbringen. Wichtig ist, dass Sie den Kassenbon vorlegen und die Ware nach Möglichkeit in Originalzustand (inklusive unbeschädigter Verpackung) ist. Dann erhalten Sie „ohne viele Worte“ Ihr Geld zurück.
Besonderheit Elektrogeräte: Kaufland hat für elektronische Produkte ein besonders erweitertes Rückgaberecht. Alle Elektrogeräte mit Netzstecker oder Ladekabel können innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum gegen Vorlage des Kassenbons in jeder Kaufland-Filiale zurückgegeben werden. Sie erhalten dabei den vollen Kaufpreis erstattet. Diese dreimonatige Rückgabemöglichkeit für Elektro-Artikel ist Teil der Kaufland-Services. Sie gilt z. B. für Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge usw., egal ob Markenware oder Kaufland-Eigenmarke, solange sie in einer Filiale gekauft wurden.
Zusätzlich gewährt Kaufland auf diese Produkte eine 3-Jahres-Garantie bei Funktionsmängeln. Das bedeutet: Sollten Elektrogeräte innerhalb von drei Jahren nach Kauf kaputtgehen oder nicht mehr einwandfrei funktionieren, kümmert sich Kaufland (bzw. der Hersteller in Kooperation mit Kaufland) um Reparatur oder Austausch. In den ersten 3 Monaten nach Kauf können Sie defekte Geräte direkt im Markt zurückgeben. Ab dem 4. Monat läuft die Abwicklung über den Hersteller-Service (Kaufland stellt die Kontakte bereit). Diese Garantie erweitert die gesetzliche Gewährleistung und bietet Verbrauchern extra Sicherheit. Beachten Sie aber: Die 3-Monats-Frist für Rückgabe von Elektrogeräten bezieht sich hauptsächlich auf defekte oder unzufriedenstellende Ware – sie ist eine freiwillige Zufriedenheitsgarantie. Wenn Sie ein Gerät lediglich ausprobiert haben und nicht mögen, ist Kaufland dennoch sehr kundenfreundlich und nimmt es in diesem Zeitraum normalerweise zurück, solange es sauber und vollständig ist (z. B. dürfen In-Ear-Kopfhörer aus Hygienegründen nicht genutzt worden sein).
Beispiele: Sie haben einen Wasserkocher gekauft, der Ihnen zuhause doch zu langsam erscheint – bringen Sie ihn mit Bon und vollständiger Verpackung innerhalb von 3 Monaten zurück. Oder Sie haben ein Kleidungsstück aus der Aktion gekauft, das doch nicht passt – ungetragen und mit Etikett können Sie es bis zu 30 Tage später umtauschen. Diese großzügigen Fristen geben Kunden Flexibilität.
Getränke und Vorratseinkäufe
Planen Sie eine Party oder einen Großeinkauf an Getränken? Kaufland bietet hierfür einen speziellen Service: Ungeöffnete Getränke (z. B. Bierkästen, Getränkeflaschen) können innerhalb von 14 Tagen gegen Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden. Diese „Feiern mit Rückgabegarantie“-Kulanz hilft, wenn man für eine Feier zu viel eingekauft hat. Wichtig ist, dass die Flaschen ungeöffnet und unbeschädigt sind. So bleiben Sie nicht auf überzähligen Kästen sitzen, sondern erhalten Ihr Geld zurück. Auch hier gilt: Bon mitbringen, und die Rückgabe erfolgt problemlos an der Info-Theke.
Diese 14-Tage-Frist für Getränke ist etwas kürzer als die generelle 1-Monats-Frist für Non-Food, vermutlich weil Getränke eventuell chargenabhängig sind oder aus logistischen Gründen schneller zurück in den Verkauf sollen. Dennoch ist es ein toller Spartipp: Lieber großzügig einkaufen für die Party und überschüssige, ungeöffnete Getränke danach zurückbringen, als zu wenig zu haben.
Hinweis: Sollte ein Getränk mangelhaft sein (z. B. kohlensäurelos trotz ungeöffnet, Korkenwein mit Korkschmecker), können Sie es natürlich ebenfalls reklamieren – das fällt dann unter Gewährleistung bzw. Kulanz ohne starren Fristzwang.
Online-Bestellungen (Kaufland.de Marktplatz)
Kaufland ist längst nicht nur im stationären Handel aktiv – über Kaufland.de können Sie zahlreiche Artikel online bestellen (ähnlich wie auf einem Marktplatz). Für Online-Käufe gelten die gesetzlichen Widerrufsfristen. Das bedeutet, nach Erhalt der Ware haben Sie 14 Tage Zeit, um den Kauf zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Diese 14-Tage-Frist ist Ihr gesetzliches Rückgaberecht im Online-Handel (Widerrufsrecht), das ohne Angabe von Gründen genutzt werden kann.
Wichtig: Die Retouren von Online-Bestellungen können nicht in der Kaufland-Filiale zurückgegeben werden. Stattdessen läuft die Rücksendung über den Versandweg. In Ihrem Kaufland.de-Kundenkonto können Sie den Widerruf erklären und oft direkt ein Retourenlabel herunterladen. Einige Pakete enthalten auch einen gedruckten Rücksendeschein. Kleben Sie das Label aufs Paket und geben Sie es bei der Post/DHL ab. Kaufland bzw. der jeweilige Verkäufer erstattet dann den Kaufbetrag, sobald die Retoure eingegangen und geprüft ist.
Versandkosten: Bei einer Widerrufs-Retoure können Versandkosten anfallen. Ab einem Warenwert von 40 € ist die Rücksendung für Sie kostenlos, darunter können Ihnen die Portokosten auferlegt werden – das war früher eine gängige Regel und wird von Kaufland-Marktplatz**-Verkäufern teilweise so gehandhabt. Allerdings bieten viele Händler aus Kulanz kostenlose Retouren für alle Bestellwerte an. Achten Sie auf die Angaben des jeweiligen Verkäufers auf Kaufland.de. (Tipp: In den Verkäufer-AGB oder im Angebot ist oft vermerkt, wer die Rücksendekosten trägt.)
Ausnahmen online: Bestimmte Artikel sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Dazu zählen u. a. leicht verderbliche Waren, individuell angefertigte Produkte, entsiegelte Hygieneartikel (z. B. geöffnete Kosmetik oder Unterwäsche) sowie entsiegelte Datenträger (z. B. geöffnete CDs/DVDs oder Software). Solche Einschränkungen sind gesetzlich zulässig (§312g BGB) und auf Kaufland.de jeweils beim Artikel oder in den Widerrufsbelehrungen angegeben. Beispielsweise kann ein Marketplace-Händler bei Hygieneartikeln angeben, dass eine Retoure ausgeschlossen ist, sobald die Versiegelung gebrochen wurde. Informieren Sie sich also vor dem Kauf, falls es sich um solche Produkte handelt.
Zusammengefasst: Für Online-Käufe bei Kaufland.de haben Sie 14 Tage Rückgaberecht (Widerruf) und erledigen die Retoure per Post/Paketdienst. Rückerstattungen erfolgen in der Regel auf die ursprünglich genutzte Zahlungsart, sobald der Händler die Ware zurückerhalten hat (das kann einige Werktage dauern). Bei Fragen helfen die Kaufland.de-FAQ und der Kundenservice weiter.
Gesetzliche Gewährleistung vs. freiwilliges Rückgaberecht
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen gesetzlichen Rechten und freiwilligen Händlerleistungen zu verstehen:
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Gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung): Unabhängig von irgendwelchen Rückgabefristen steht Verbrauchern bei defekter oder mangelhafter Ware ein gesetzliches Recht zu. Wenn ein Produkt bereits beim Kauf oder kurz danach einen Mangel aufweist, muss der Händler nachbessern. In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Kaufdatum (§438 BGB). In den ersten 12 Monaten nach Kauf wird vermutet, dass ein aufgetretener Sachmangel schon beim Kauf vorlag, wodurch der Händler in der Pflicht ist – nach 12 Monaten trägt der Kunde ggf. die Beweislast, dass es ein ursprünglicher Mangel ist. Gewährleistung bedeutet: Der Händler kann zunächst Reparatur oder Austausch anbieten. Schlägt das fehl oder ist es unzumutbar, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten (Geld zurück). Dieses Recht gilt unabhängig von Kauflands freiwilligen Umtauschregeln. Beispiel: Ihr neuer Wasserkocher ist nach einer Woche undicht – Kaufland muss hier im Rahmen der Gewährleistung reagieren, selbst wenn die 30-Tage-Umtauschfrist verstrichen wäre.
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Freiwilliges Rückgaberecht (Kulanz): Davon zu unterscheiden ist das Umtausch- oder Rückgaberecht aus Kulanz, das Kaufland seinen Kunden einräumt. Wie oben beschrieben, bietet Kaufland freiwillig die Möglichkeit, auch einwandfreie Ware innerhalb gewisser Fristen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Diese Kulanzleistung ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Serviceleistung zur Kundenzufriedenheit. Kaufland kann die Bedingungen dafür selbst festlegen – z. B. Fristen, erforderlicher Zustand der Ware, Ausschlüsse etc. Wenn Kaufland also sagt „1 Monat Umtausch ohne Diskussion“, dann ist das ein Versprechen, an das es sich gegenüber dem Kunden halten muss, aber es könnte theoretisch auch modifiziert werden (z. B. nur mit Bon, nur ungeöffnet, etc.). Für den Kunden bedeutet das: Nicht gefallen oder Fehlkauf fällt unter Kulanz des Händlers. Kaufland zeigt sich hier sehr entgegenkommend, was die oben genannten Fristen beweisen.
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Garantie: Neben Gewährleistung und Kulanz-Umtausch gibt es noch Garantien, die freiwillige Versprechen des Herstellers oder Händlers sind. Im Fall Kaufland ist die 3-Jahres-Gerätegarantie so ein Versprechen für Elektroartikel. Hersteller-Garantien (z. B. 10 Jahre Garantie auf einen Kochtopf) können ebenfalls existieren. Diese geben zusätzliche Rechte, schmälern aber nie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Kaufland weist selbst darauf hin, dass die gesetzlichen Rechte durch die eigene Garantie nicht eingeschränkt werden.
Kurz gesagt: Wenn ein Produkt kaputt oder mangelhaft ist, greift die Gewährleistung – bis zu 24 Monate hat man hier Rechte, auch wenn Kauflands freiwillige Rücknahmefrist schon vorbei ist. Wenn ein Produkt einfach nicht gefällt oder nicht passt, ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen – Kaufland bietet hier sehr kundenfreundliche Lösungen (1 Monat bzw. 3 Monate bei Elektro).
Kennt man diesen Unterschied, kann man im Falle einer Reklamation gezielt argumentieren: Bei einem Defekt beruft man sich auf gesetzliche Rechte (und muss z. B. keinen Gutschein akzeptieren, sondern kann Reparatur/Umtausch verlangen). Bei einem Nicht-Gefallen ist man dagegen höflicher Bittsteller auf Kulanz – hier hilft es, den guten Service zu kennen, den Kaufland verspricht (Stichwort „ohne Diskussion zurückgeben“).
Rückgabe mit und ohne Kassenbon
Der Kassenbon ist bei Kaufland der Schlüssel zur reibungslosen Rückgabe. Grundsätzlich verlangt Kaufland für die freiwillige Rücknahme den Kaufbeleg – laut eigener Aussage werden Kulanz-Rückgaben „nur bei Vorlage des Kassenbons“ gewährt. Deshalb gilt: Unbedingt den Bon aufheben! Das kann in Papierform sein oder auch digital (Kaufland bietet elektronische Kassenbons über die Kaufland-App/Kundenkonto an).
Rückgabe mit Kassenbon – unkompliziert
Wenn Sie den Kassenbon vorlegen können und innerhalb der jeweiligen Frist sind, ist die Rückgabe bei Kaufland meist unkompliziert. Gehen Sie mit der Ware und dem Bon zum Kundenservice bzw. der Information in Ihrer Kaufland-Filiale. Dort prüfen Mitarbeiter kurz den Beleg und den Zustand der Ware. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie sofort Ihr Geld zurück – bei Kartenzahlung wird oft bar ausgezahlt, teilweise auch auf die Karte zurückgebucht (das kann je nach Filiale variieren, meist ist Bargeldrückgabe am einfachsten). Alternativ können Sie auf Wunsch auch einen Umtausch vornehmen, also direkt ein anderes Exemplar oder ein anderes Produkt mitnehmen und die Differenz zahlen/erstattet bekommen. Kaufland wirbt mit „ohne viele Worte“, d. h. es wird kein intensives Verhör nach Gründen geführt – der Umtausch soll schnell und kundenfreundlich ablaufen.
Praxis-Tipp: Bringen Sie den Artikel möglichst vollständig zurück: inklusive Originalverpackung, Anleitung, Zubehör und Etiketten. So zeigen Sie, dass die Ware ungenutzt/kaum genutzt ist. Entfernen Sie ggf. eigene Markierungen und säubern Sie den Artikel, falls er ausprobiert wurde (z. B. ein Haushaltsgerät). Ein gepflegter Zustand erleichtert die Rücknahme. Bei Kleidung sollten Etiketten nach Möglichkeit noch dran sein (probieren ist natürlich okay). Elektronik sollten Sie auf Werkseinstellungen zurücksetzen und persönliche Daten löschen.
Rückgabe ohne Kassenbon – was tun?
Ohne Bon gestaltet sich die Rückgabe deutlich schwieriger. Offiziell besteht kein Anspruch auf Rücknahme, wenn der Kaufbeleg fehlt. In der Praxis kann man jedoch Folgendes versuchen:
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Nachweis auf anderem Wege: Haben Sie mit Karte gezahlt, können Sie einen Kontoauszug oder Kreditkarten-Abrechnung vorlegen, auf dem der Kauf bei Kaufland ersichtlich ist. Das ist zwar kein detaillierter Bon, beweist aber, dass Sie an einem bestimmten Datum einen bestimmten Betrag bei Kaufland ausgegeben haben. Einige Filialleiter erkennen das als Indiz an, v. a. wenn der Betrag mit dem Artikelpreis zusammenpasst. Gleiches gilt, wenn Sie die Kaufland Card genutzt haben – Einkäufe könnten digital erfasst sein.
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Artikelidentifikation: Ist der Artikel eindeutig von Kaufland? Manche Produkte, insbesondere Kaufland-Eigenmarken (z. B. „K-Classic“), sind nur dort erhältlich. Wenn Sie so einen Artikel originalverpackt zurückbringen, kann das Personal manchmal aus Kulanz einen Umtausch erlauben, auch ohne Kassenbon, da klar ist, dass er von Kaufland stammt. Dies ist aber Ermessenssache. Bei Markenartikeln, die es auch anderswo gibt, wird es ohne Bon schwieriger.
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Filialleitung oder Kundendienst fragen: Letztlich liegt es am „guten Willen“ des jeweiligen Marktleiters bzw. Mitarbeiters, ob eine Ausnahme gemacht wird. Sie können freundlich erklären, dass Sie den Beleg verloren haben, aber den Artikel gerne umtauschen würden. In Einzelfällen zeigt sich Kaufland kulant – vor allem, wenn es sich um einen geringen Warenwert handelt oder der Artikel offensichtlich unbenutzt ist. Rechtlich einfordern können Sie es jedoch nicht.
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Reklamation bei Mängeln ohne Bon: Interessant zu wissen: Gewährleistungsansprüche sind nicht direkt an den Kassenbon gebunden. Theoretisch reicht jeder Kaufnachweis, auch Zeugenaussagen oder die Produktseriennummer, um zu beweisen, dass der Artikel bei Kaufland gekauft wurde. In der Praxis wird aber ein Bon oder Rechnung erwartet. Haben Sie keinen, können Sie trotzdem versuchen, z. B. bei einem defekten Gerät die Garantieabwicklung über Kaufland zu starten. Kaufland erwähnt in solchen Fällen oft, dass man sich an den Hersteller wenden soll und die Garantiekarte plus Produkt vorlegt. Ohne Bon ist das schwerer, aber manchmal sind Garantiekarten oder Seriennummern ausreichend, wenn klar ist, dass das Gerät aus der Kaufland-Charge stammt.
Fazit ohne Bon: Verlassen Sie sich nicht darauf. Sätze wie „Kaufland Rückgabe ohne Bon“ klangen früher nach großzügiger Kulanz (man warb mal mit „Umtausch ohne Diskussion“ und hat vereinzelt auch ohne Beleg Ware zurückgenommen), doch inzwischen gilt „nur mit Beleg“ als Regel. Beugen Sie vor, indem Sie Quittungen sammeln – notfalls fotografieren oder digital speichern.
Ausnahmen vom Rückgaberecht
Nicht alles kann beliebig zurückgegeben werden. Kaufland – wie andere Händler auch – hat einige Ausnahmen definiert, bei denen kein Widerruf/Umtausch aus Kulanz möglich ist (sofern die Ware einwandfrei ist). Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:
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Gutscheine & Prepaid-Karten: Geschenkgutscheine, Guthabenkarten, Prepaid-Aufladungen für Handy etc. sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sie gelten als Bargeldersatz und werden verständlicherweise nicht zurückgenommen, um Missbrauch zu vermeiden.
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Telefonkarten und E-Loading: Ähnlich wie Gutscheine – sobald der Code herausgegeben ist, kann man solche Produkte nicht retournieren.
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CDs, DVDs, Software: Datenträger mit Siegel (z. B. Musik-CD, DVD, Blu-ray, Videospiel, Software-DVD) können nicht zurückgegeben werden, wenn die Versiegelung geöffnet wurde. Der Hintergrund ist der Urheberrechtsschutz – man könnte den Inhalt kopieren. Ungeöffnet werden solche Artikel aus Kulanz teils umgetauscht, geöffnet jedoch nur, wenn sie defekt sind (dann läuft es als Reklamation).
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Hygieneartikel und Unterwäsche: Produkte, die der Hygiene oder Gesundheit dienen und eine Versiegelung haben (z. B. Kosmetik, Cremes, medizinische Produkte, Kontaktlinsen) sowie Unterwäsche oder Bademode, sind in der Regel vom freiwilligen Umtausch ausgeschlossen, sobald sie benutzt oder anprobiert wurden. Kaufland nennt beispielhaft Hygieneartikel als ausgenommen. Einweg-Hygieneartikel (Windeln, Verbandsmaterial) werden ebenfalls nicht zurückgenommen, außer es liegt ein Mangel vor.
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Sonderanfertigungen und geöffnete Matratzen: Zwar verkauft Kaufland solche Dinge kaum, aber generell sind maßgeschneiderte oder personalisierte Waren vom Widerruf ausgenommen. Eine entsiegelte Matratze z. B. kann aus Hygienegründen im Online-Handel ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen werden (BGH-Rechtsprechung zu Matratzenschutzfolien). Dies betrifft Kaufland-Kunden allenfalls auf dem Online-Marktplatz bei entsprechenden Produkten.
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Lebensmittel & verderbliche Ware: Wie erwähnt, gibt es kein freiwilliges Rückgaberecht für Lebensmittel. Besonders frische oder leicht verderbliche Waren (z. B. Fleisch, Schnittblumen, abgepackter Salat) sind auch im Online-Handel vom Widerruf ausgenommen, da sie schnell ungenießbar werden können.
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Batterien/Altgeräte: Hier geht es weniger um Umtausch, sondern um Entsorgung – Kaufland nimmt Batterien und Alt-Elektrogeräte zum Recyceln an, aber das ist kein „Rückgaberecht“ mit Erstattung. Nur falls ein Akku oder Gerät defekt gekauft wurde, greift die Reklamation.
Hinweis: Sollten Sie versehentlich einen von der Rückgabe ausgeschlossenen Artikel gekauft haben (z. B. falsche Prepaid-Karte), hilft meist nur Kulanz durch den Marktleiter. Oft ist da leider nichts zu machen. Lesen Sie deshalb Hinweisschilder am Regal: Bei manchen Produkten steht ausdrücklich „vom Umtausch ausgeschlossen“ (z. B. Hygieneartikel, Kopf- bzw. In-Ear-Kopfhörer aus hygienischen Gründen, o. ä.).
Rückgabeverfahren: Filiale vs. Online-Shop
Je nachdem, wo Sie eingekauft haben – im Ladengeschäft oder online im Kaufland-Shop – läuft die Rückgabe etwas unterschiedlich ab. Hier ein kurzer Leitfaden für beide Fälle:
Rückgabe in der Kaufland-Filiale (stationär)
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Vorbereitung: Nehmen Sie den Artikel und prüfen Sie, ob alles Nötige dabei ist (Zubehör, Originalverpackung, evtl. Garantiekarte). Packen Sie den Kassenbon ein. Falls etwas am Artikel defekt ist, notieren Sie sich oder merken Sie, was genau das Problem ist (für die Schilderung, falls nötig).
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Kundenservice aufsuchen: In der Filiale gehen Sie zum Info- bzw. Kundendienst-Schalter. In vielen Kaufland-Märkten befindet sich dieser im Eingangsbereich oder in der Nähe der Kassen. Dort sagen Sie einfach, dass Sie einen Artikel zurückgeben oder umtauschen möchten.
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Abwicklung: Der Mitarbeiter wird den Kassenbon scannen oder anschauen und den Artikel begutachten. In der Regel fragt man kurz nach dem Grund der Rückgabe – hier können Sie ehrlich antworten („Gefällt nicht“, „funktioniert nicht richtig“, „war ein Fehlkauf“). Bei Nichtgefallen wird kein großer Nachweis gefordert, da es ja eine Kulanz-Rücknahme „ohne viele Worte“ sein soll. Bei Defekt oder Reklamation schildern Sie kurz das Problem. Oft entscheidet der Mitarbeiter dann: bei günstigen Beträgen gibt es sofort Geld zurück; bei höherwertigen defekten Geräten könnte man Ihnen auch anbieten, das Gerät einzuschicken oder zu reparieren. Doch dank Kauflands 3-Monats-Geräte-Rücknahme tauschen viele Filialen Geräte anstandslos um.
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Erstattung oder Umtausch: Sie erhalten entweder Bargeld zurück (bei kleineren Summen oder wenn Sie ursprünglich bar bezahlt haben) oder eine Rückbuchung auf Ihre EC-/Kreditkarte (manchmal je nach Kassen-System nötig, vor allem bei hohen Beträgen, damit die Buchung storniert wird). Falls Sie einen Umtausch gegen einen anderen Artikel möchten, wird dies verrechnet – ggf. zahlen Sie einen Aufpreis oder bekommen die Differenz ausgezahlt, falls der neue Artikel günstiger ist. Quittung aufbewahren: Sie erhalten meist einen Retouren-Beleg. Heben Sie diesen bis zur endgültigen Klärung (z. B. Gutschrift auf Kartenkonto) auf.
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Besondere Fälle: Ohne Bon entscheidet der Mitarbeiter nach Kulanz (wie oben beschrieben). Bei Online-Bestellungen gilt: Nicht in der Filiale abgeben! Die Filiale kann Online-Ware nicht zurücknehmen. Stattdessen müssen Sie den Online-Retoure-Weg nutzen (siehe unten). Wenn Sie fälschlich ein Online-Paket in den Markt bringen, wird man Sie an den Kundenservice von Kaufland.de verweisen.
Insgesamt ist das Rückgabe-Erlebnis in der Filiale bei Kaufland meist positiv und kundenorientiert. Die Kette hat ein Interesse daran, dass Kunden zufrieden gehen – selbst wenn mal etwas zurückgegeben wird. Davon zeugen auch Aktionen wie „Kunde ist König“ und Kulanz-Gutscheine (z. B. Wartezeit- oder Frische-Gutscheine).
Noch ein Spartipp: Wer häufiger Non-Food-Artikel bei Kaufland kauft, kann diese dank des langen Rückgabezeitraums “probieren”, ohne großes Risiko. Beispiel: Ein Dampfbügeleisen aus der Aktionswoche – Sie sind unsicher, ob es was taugt. Sie können es kaufen und bei Nichtgefallen innerhalb 30 Tagen zurückbringen. So sparen Sie sich einen Fehlkauf. Aber: Gehen Sie pfleglich mit dem Gerät um und reinigen Sie es nach dem Test, damit einer Rücknahme nichts im Wege steht.
Rückgabe im Online-Shop (Kaufland.de Retoure)
Wenn Sie auf Kaufland.de bestellt haben, läuft die Retoure ähnlich ab wie bei anderen Online-Händlern:
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Widerruf erklären: Zunächst sollten Sie schriftlich den Widerruf erklären. Am einfachsten geht das im Kaufland.de-Kundenkonto über die Bestellübersicht. Dort finden Sie meist die Option „Artikel zurücksenden“ oder Hinweise zum Widerruf. Alternativ können Sie dem Verkäufer eine Widerrufserklärung per E-Mail senden. Wichtig ist, dass dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgt. Kaufland.de sendet oft eine Bestätigung des Widerrufs.
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Rücksende-Etikett erhalten: In vielen Fällen liegt der Lieferung ein Retourschein bzw. Rücksendeetikett bei. Falls nicht, können Sie dieses im Konto herunterladen. Gehen Sie hierfür in Ihre Bestellung und klicken Sie auf „Retoure“ – dort gibt es ein PDF zum Ausdrucken. Sollte es Probleme geben, können Sie den Kaufland.de Kundenservice kontaktieren, der Ihnen weiterhilft.
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Ware verpacken: Verpacken Sie den Artikel sorgfältig für den Versand. Nutzen Sie idealerweise die Originalverpackung und denselben Karton. Legen Sie den Lieferschein oder eine Kopie der Bestellbestätigung bei, damit der Verkäufer die Retoure zuordnen kann. Kleben Sie das Rücksendeetikett außen auf.
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Versand: Bringen Sie das Paket zur angegebenen Annahmestelle (meist DHL/Post, je nach Etikett). Versandkosten: Ab 40 € Warenwert ist die Retoure in der Regel kostenfrei für Sie. Unter 40 € müssen Sie möglicherweise das Porto übernehmen – frankieren Sie in dem Fall das Paket ausreichend, um Verzögerungen zu vermeiden. (Bei Fragen zum Porto hilft der Händler oder der FAQ-Bereich.)
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Erstattung erhalten: Nach Versand sollten Sie die Sendungsnummer aufbewahren, bis alles erledigt ist. Der Händler hat, sobald Sie den Widerruf erklärt haben, 14 Tage Zeit, den Kaufbetrag zu erstatten – er darf aber die Rückzahlung verweigern, bis die Ware bei ihm eingetroffen ist (oder Sie den Versand nachgewiesen haben). Meist erfolgt die Gutschrift wenige Tage, nachdem das Paket eingegangen ist, auf demselben Zahlungsweg, den Sie genutzt haben. Schauen Sie auf Ihrem PayPal-/Kontoauszug nach oder im Kaufland.de-Konto, wo der Status der Rückzahlung ggf. vermerkt wird.
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Austausch/Reklamation: Wollen Sie keinen Widerruf, sondern es liegt ein Defekt oder Falschlieferung vor, können Sie auch direkt eine Reklamation melden. In der Kaufland.de-Hilfe gibt es eigene Punkte für Schaden & Reklamation. Oft verlangt der Verkäufer in so einem Fall einen Foto-Nachweis des Schadens und schickt ggf. Ersatz raus, ohne dass Sie den Widerruf bemühen müssen. Die Abwicklung von Gewährleistungsfällen kann je nach Verkäufer variieren (manchmal Reparatur, manchmal Austausch oder Rücknahme gegen Geld). Zögern Sie nicht, den Händler über das System zu kontaktieren – seriöse Kaufland.de-Verkäufer reagieren kulant, da sie an guten Bewertungen interessiert sind.
Zusammengefasst: Die Online-Retoure erfordert ein paar Schritte mehr als die Filialrückgabe, aber Kaufland hat den Prozess kundenfreundlich gestaltet. Insbesondere das bequeme Ausdrucken des Retourlabels und die zentrale Abwicklung über das Kaufland-Konto machen es einfach. Informieren Sie sich über eventuelle Besonderheiten (z. B. Speditionsartikel wie Möbel müssen anders zurückgesendet werden – hier organisiert der Verkäufer eine Abholung). Artikel vom Kaufland-Marktplatz können nicht im Laden retourniert werden, also immer den Versandweg nutzen.
Spartipps rund um Retouren, Prospekte und Reklamationen
Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Tipps mitgeben, wie Sie Zeit, Geld und Nerven sparen können – sei es durch clevere Einkaufsplanung oder den richtigen Umgang mit Rückgaben:
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Prospekte nutzen, Fehlkäufe vermeiden: Planen Sie Ihren Einkauf mit aktuellen Angeboten. Auf ProspektGuru.de finden Sie z. B. den Kaufland-Prospekt der Woche mit allen Rabattaktionen. Wenn Sie im Voraus wissen, was im Angebot ist, kaufen Sie gezielter ein. Das reduziert Impulskäufe, die man später bereut. Außerdem erkennen Sie so, ob ein Produkt nächste Woche vielleicht günstiger ist – dann lohnt es sich, mit dem Kauf zu warten statt jetzt zuzugreifen und es später zurückgeben zu müssen.
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Kaufbelege organisieren: Gewöhnen Sie sich an, Kassenbons ordentlich aufzubewahren. Nutzen Sie z. B. ein Fach im Portemonnaie oder fotografieren Sie jeden Beleg direkt nach dem Einkauf mit dem Handy. Für Kaufland-Kunden ist die Kaufland Card empfehlenswert – bei Nutzung der digitalen Kundenkarte können elektronische Kassenbons im Konto gespeichert werden. Mit Beleg in der Hand sparen Sie sich im Falle einer Rückgabe viel Aufwand und Diskussion.
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Zufriedenheits-Garantie prüfen: Einige Supermärkte (und möglicherweise auch Kaufland für bestimmte Eigenmarken) werben mit „Zufrieden oder Geld zurück“-Garantie auf ihre Produkte. Wenn Sie z. B. ein K-Classic-Produkt haben, das Ihnen absolut nicht schmeckt oder zusagt, fragen Sie ruhig beim Kundenservice nach. Oft zeigen sich Märkte kulant und erstatten auch geöffnete Ware aus Kulanz, zumindest als Gutschein, wenn der Kunde unzufrieden war. Das ist kein verbrieftes Recht, aber Fragen kostet nichts – gerade bei Eigenmarken will Kaufland die Kunden zufriedenstellen.
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Preisgarantie nutzen: Sollte Kaufland einmal innerhalb der Rückgabefrist den Preis für einen Artikel senken (etwa als Aktionsangebot), könnten Sie theoretisch vom Kulanzumtausch profitieren: Den Artikel zurückgeben und zum günstigeren Preis erneut kaufen. Das ist etwas umständlich, aber möglich. Noch eleganter: Sprechen Sie das Personal darauf an – manche Händler erstatten die Differenz, wenn ein Produkt kurz nach Kauf im Angebot ist (hier gibt es jedoch keine offizielle Regel bei Kaufland). Im Zweifel hilft nur zurückgeben und neu kaufen. Durch Blick in den Prospekt lässt sich sowas aber oft vermeiden.
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Defekte nicht hinnehmen: Sollte ein Produkt mangelhaft sein, zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen. Gerade teure Elektrogeräte mit 3-Jahres-Garantie bei Kaufland sollten Sie nicht selbst reparieren oder frustriert entsorgen, sondern den Garantie-Service nutzen. Kaufland tauscht binnen 3 Monaten im Markt oder später über den Hersteller – nutzen Sie diese Leistungen, es ist Ihr Geld wert. Auch bei kleineren Artikeln: Ein kaputter Artikel ist kein „Pech gehabt“. Die Verbraucherzentrale rät, bei Mängeln hartnäckig zu reklamieren, da der Händler zwei Jahre lang einstehen muss. Kaufland zeigt hier erfahrungsgemäß Entgegenkommen.
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Kulanz freundlich erfragen: Falls Sie einmal außerhalb der Frist sind oder keinen Bon mehr haben, und trotzdem eine Rückgabe wünschen, treten Sie freundlich auf. Bitten Sie um Kulanz, statt Forderungen zu stellen. Ein höfliches Gespräch mit dem Marktleiter wirkt oft Wunder. Vielleicht erhalten Sie keinen vollen Geldbetrag, aber manchmal einen Gutschein als Kompromiss. Insbesondere Stammkunden mit Kaufland Card und regelmäßigen Einkäufen können argumentieren, man wolle sie sicher nicht verärgern – die meisten Filialen sind um einen guten Ruf bemüht.
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Aktuelle Aktionen im Blick behalten: Kaufland bietet immer wieder Rabattaktionen, Treuepunkte-Programme oder Sondergarantien. Auf ProspektGuru.de und der Kaufland-Website sind solche Vorteile gelistet. Zum Beispiel gibt es gelegentlich Aktionen wie „Zufriedenheitswochen“, in denen man bestimmte Artikel testen kann mit Geld-zurück-Garantie. Oder es werden Rabattcoupons verteilt, die den nächsten Einkauf vergünstigen – ein kleiner Trost, falls man für ein zurückgegebenes Produkt nur einen Gutschein erhält, weil kein Bon da war.
Durch umsichtige Planung und Kenntnis der Rechte lassen sich Retouren minimieren und notwendige Rückgaben effizient abwickeln. So sparen Sie bares Geld und vermeiden Frust.
Fazit: Die wichtigsten Tipps für Verbraucher
Zum Abschluss fassen wir die zentralen Punkte rund um Rückgaberecht bei Kaufland und Kaufland Retoure zusammen:
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Freundliche Kulanzpolitik: Kaufland ermöglicht freiwillige Rückgaben – Ware bei Kaufland zurückgeben ist meist „problemlos“ möglich. Frist im Markt: 30 Tage für die meisten Produkte (mit Kassenbon), erweitert 3 Monate für Elektroartikel, und 14 Tage für ungeöffnete Getränke. Online gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
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Gesetzliche Gewährleistung nutzen: Bei defekter Ware haben Sie bis zu 24 Monate nach Kauf rechtliche Ansprüche – auch wenn die Kaufland-Umtauschfrist vorbei ist. Zögern Sie nicht, mangelhafte Produkte zu reklamieren. Kaufland gewährt sogar 3 Jahre Garantie auf Elektrogeräte.
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Immer den Kassenbon aufbewahren: Ohne Bon keine Rückgabe – diese Regel gilt inzwischen strikt. Nutzen Sie digitale Boni (App) oder heften Sie Quittungen ab, um im Bedarf schnell den Kauf nachzuweisen.
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Ausnahmen beachten: Nicht alles kann zurückgegeben werden. Prepaid-Karten, Gutscheine sowie entsiegelte Hygieneartikel und Datenträger sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Lebensmitteln gibt es kein Widerrufsrecht bei Nichtgefallen, nur bei Qualitätsmängeln Kulanz.
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In der Filiale vs. online: Bringen Sie Filialkäufe ins Geschäft zurück – dort erhalten Sie sofort Ihr Geld oder einen Umtausch. Online-Bestellungen schicken Sie per Post zurück, das geht bequem per Retourenlabel. Online nie einfach in der Filiale abgeben, das funktioniert nicht.
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Clever sparen: Nutzen Sie Prospekte und Angebote (z. B. via ProspektGuru.de), um Fehlkäufe zu vermeiden. Kaufen Sie bewusster ein, dann müssen Sie weniger zurückgeben. Bei geplanten größeren Käufen bei Kaufland profitieren Sie von den großzügigen Rückgabefristen – das minimiert Ihr Risiko. Und falls doch mal etwas schiefgeht: Dank Kaufland Rückgabe ohne Stress und kundenorientiertem Service sind Sie als Verbraucher gut geschützt.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens vorbereitet, Rückgaben bei Kaufland erfolgreich zu meistern. Ob Kaufland Rückgabe ohne Bon oder die Frage nach dem Rückgaberecht Kaufland online – Sie kennen nun die Fakten. So können Sie entspannt bei Kaufland einkaufen, in dem Wissen, dass im Falle eines Falles faire Lösungen bereitstehen. Viel Erfolg beim Sparen und Shoppen!